Neues Berufsbild: Leitstellendisponent / Leitstellendisponentin in Bayern

22. Oktober 2024

Ein Weg für die Zukunft

Bayern beschreitet neue Wege in der Nachwuchsgewinnung für die Berufsfeuerwehren und in den Integrierten Leitstellen durch die Einführung eines neuen Berufsbildes: den „Leitstellendisponenten“ bzw. die „Leitstellendisponentin“. Diese Maßnahme soll dem steigenden Fachkräftemangel in den beiden Bereichen entgegenwirken.

Warum ein neues Berufsbild?

In Bayern sind derzeit rund 1.200 Disponentinnen und Disponenten tätig, von denen etwa 300 im feuerwehrtechnischen Dienst verbeamtet sind. Traditionell werden diese Positionen mit erfahrenen Einsatzkräften besetzt, die eine mehrmonatige modulare Qualifizierung in Feuerwehr und/ oder Rettungsdienst und abschließend den Disponentenlehrgang in der Integrierten Lehrleitstelle (ILLS) der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried durchlaufen. Diese Personalgewinnungsmethode stößt jedoch zunehmend an ihre Grenzen.

Durch die gezielte Rekrutierung und Ausbildung junger Menschen für diese Position, ohne vorher eine Ausbildung und Berufserfahrung im Bereich Feuerwehr oder Rettungsdienst vorweisen zu müssen, wird ein Berufsbild geschaffen, das auch Personen ansprechen kann, deren beruflicher Fokus nicht bei der Arbeit von Feuerwehr oder Rettungsdienst „auf der Straße“ und „am Patienten“ liegt.

Struktur der neuen Ausbildung

Die Ausbildung wird erstmalig zum Schuljahresbeginn im September 2025 an der in Gründung befindlichen Berufsfachschule für Leitstellenwesen in München erfolgen.

Der Unterricht an der Berufsfachschule umfasst etwa 18 Wochen pro Schuljahr und vermittelt grundlegendes Wissen in den Bereichen Recht, Informationstechnik, Kommunikation und Gesprächsführung, Rettungsmedizin sowie Feuerwehrtaktik. Der Schwerpunkt des Unterrichts liegt auf den Tätigkeiten und Abläufen in der Leitstelle. Diese sowohl theoretischen als auch fachpraktischen Inhalte werden neben der Berufsfachschule auch in der ILLS vermittelt, die als „externes Klassenzimmer“ fungiert.

Praktische Ausbildungsabschnitte in der Heimatleitstelle sowie Praktika im Rettungsdienst, der Feuerwehr, Kliniken und einer Polizeieinsatzzentrale sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern, vermitteln die für diese Tätigkeit wichtigen Praxiserfahrungen und runden damit die Ausbildung ab.

Je nach ausbildendem Leitstellenbetreiber stehen zwei Ausbildungswege zur Verfügung:

  • Tarifbeschäftigte erhalten für ihre dreijährige Ausbildung einen Ausbildungsvertrag (z.B. nach TVAöD o.ä.). Sie schließen mit bestandener Prüfung als „Staatlich geprüfte*r Disponent*in einer Integrierten Leitstelle“ ab. Diese umfassende Qualifizierung bereitet die Auszubildenden intensiv auf die vielfältigen Aufgaben einer Integrierten Leitstelle vor und qualifiziert sie mit bestandener Abschlussprüfung als Volldisponenten*innen in einer ILS.
  • Dienstanfänger*innen erhalten keinen Ausbildungsvertrag, sondern werden durch Bescheid in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis „einberufen“. Formal sind sie noch keine Beamten, haben aber dieselben Rechte und Pflichten. Die zweijährige Ausbildung endet mit dem Abschluss als „Staatlich geprüfte*r Betriebsassistent*in einer Integrierten Leitstelle“. Es folgt im dritten Jahr der einjährige Vorbereitungsdienst als Beamter oder Beamtin auf Widerruf, mit der abschließenden Laufbahnprüfung zum Brandmeister oder zur Brandmeisterin einer Berufsfeuerwehr. Die Absolventinnen und Absolventen sind nach ihrer Ausbildung in der Lage, Notrufe anzunehmen und in rückwärtigen Bereichen (z.B. Datenversorgung oder Qualitätsmanagement) einer Leitstelle zu arbeiten. Ziel bleibt die Weiterqualifizierung zur Volldisponentin bzw. zum Volldisponenten über die bisherigen modularen Ausbildungselemente.

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Ausbildung zur Leitstellendisponentin oder zum Leitstellendisponenten ist der Mittlere Schulabschluss (früher Mittlere Reife). Weil bei Hilfeersuchen auch fremdsprachige Beteiligte zu betreuen sind, sind gute Englischkenntnisse vorauszusetzen.

Für tarifangestellte Auszubildende ist der Ausbildungsbeginn aufgrund der Verknüpfung von schulischer Ausbildung mit einer Bezahlung erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger in ihrem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis dürfen dagegen bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres die Ausbildung beginnen. Die Festlegung einer Altersgrenze war hier erforderlich, weil in den Praktika im Rettungsdienst und in Kliniken entsprechende Vorgaben gelten.

Ausbildungsstellen

Im ersten Jahr, in dem die Ausbildung durchgeführt wird, bieten diese noch nicht alle Leitstellen und Berufsfeuerwehren in Bayern an. Auch müssen erst die Informationsangebote im Internet geschaffen werden, um die Ausbildungsmöglichkeit dort zu bewerben und darüber informieren zu können. Bei Interesse an der Ausbildung wird gebeten, sich bei der nächstliegenden Leitstelle oder Berufsfeuerwehr zu erkundigen, ob oder wann diese angeboten wird.

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Autoren:
Kevin Holzner, Brandoberinspektor, Branddirektion München
Sebastian Loher, Dipl.-Ing (FH), Brandamtsrat, Branddirektikon München

Bericht erstmals veröffentlicht in Florian Kommen, Nr. 141, September 2024

 

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