Staat kürzt Reisekosten der ehrenamtlichen Führungs - dienstgrade der Feuerwehren in Bayern!

21. Juni 2001
Feuerwehr Freiwillige Feuerwehr Bayern Ehrenamt StMI Bayern

Ehrenamtliche Führungsdienstgrade der Feuerwehren fühlen sich vom Staat allein gelassen! Wir werden dem Staat nicht länger zuschauen! Landesfeuerwehrverband Bayern fordert ein Handeln statt Sonntagsreden!

Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz erhalten die besonderen Führungsdienstgrade (Kreisbrandrat, Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister) für im Rahmen ihrer Tätigkeit anfallende Reisekosten eine Erstattung. In der Praxis bedeutete dies bisher, dass die besonderen Führungsdienstgrade für jeden gefahrenen Kilometer (z.B. im Rahmen von Einsatz und Ausbildung) - in der Regel von zu Hause aus - Kilometergeld erstattet bekommen haben. Nunmehr wurde jedoch das für die Abrechnung dieser Reisekosten einschlägige Bayerische Reisekostengesetz (BayRKG) mit Wirkung zum 1. Mai 2010 geändert.
Nunmehr ist im Gesetz ausgeführt, dass Dienstort die Gemeinde ist, in der sich die Dienststelle befindet, bei der Dienstreisende ständig oder überwiegend ihren Dienst zu leisten haben. Haben Dienstreisende keine derartige Dienststelle oder leisten sie z.B. Wohnraumarbeit, wird darauf abgestellt, wem die Berechtigten organisatorisch zugeordnet sind. Bei den besonderen Führungsdienstgraden ist dies die zuständige Kreisverwaltungsbehörde, in der Regel also das Land
ratsamt (LRA). Eine weitere folgenschwere Änderung findet sich in dem ebenfalls neu eingefügten Art. 5 Abs. 1 Satz 3 BayRKG: „Wird die Dienstreise an der Wohnung angetreten oder beendet,
werden höchstens die Fahrtkosten erstattet, die bei der Abreise oder Ankunft an der Dienststelle angefallen wären.“
Die Folgen dieser Änderungen des BayRKG für die besonderen Führungsdienstgrade der Feuerwehren sind gravierend. Mit Blick auf die neuen Regelungen des BayRKG bedeutet dies nämlich nunmehr, dass für die Geltendmachung von Kilometergeld, nur noch die Reisekilometer ab bzw. zum LRA gelten. Für etwaige Dienstbesprechungen im LRA können mithin künftig sogar gar keine Reisekosten mehr geltend gemacht werden. Und ist ausnahmsweise die Fahrtstrecke ab zu Hause kürzer als die vom LRA aus, dann kann nur erstere geltend gemacht werden; zu Lasten des Berechtigten.
Als Beispiel: Wohnt der besondere Führungsdienstgrad 30 Kilometer vom LRA entfernt und im LRA wird ein Termin wahr genommen, bekommt er überhaupt keine Reisekosten erstattet, da der Dienstort eben das LRA ist. Fährt er von zu Hause 25 Kilometer zu einer Gemeinde oder Feuerwehr, die nur fünf Kilometer vom LRA weg ist, bekommt er nur noch für die fünf Kilometer die Reisekosten erstattet.
Führungsdienstgrade machen ihre ehrenamtliche Arbei t von zu Hause aus, ob Schreibarbeiten, ob Stellungnahmen, ob Übungsausarbeitungen, ob Termine bei den Feuerwehren oder bei den Gemeinden, ob zu Schulungen, Ausbildungen, Leistungsprüfungen oder zu Einsätzen. Sie fahren dabei i.d.R. ab dem Wohnort und dafür werden sie jetzt auch noch bestraft!
Trotz der umgehend eingereichten Stellungnahme des Landesfeuerwehrverbandes Bayern und des Bayerischen Landkreistages noch in 2010 und trotz geführter Gespräche mit Verantwortlichen der zuständigen Bayerischen Staatsministerien (des Innern und der Finanzen) erfolgte bis heute keine R
eaktion. In Anbetracht sowohl der Ehrenamtlichkeit der genannten Tätigkeit als auch der vielfach von der Politik propagierten „Stärkung des Ehrenamtes“, ist dieses Verhalten mehr als unverständlich.
Vorsitzender des Landesfeuerwehrverband Bayern, Alfons Weinzierl: „Wir fühlen uns im Stich gelassen! Sonntagsreden und lobende Worte bei Versammlungen und Gründungsfesten brauchen wir nicht, wir brauche n endlich eine tragbare Entscheidung! Aber anscheinend hat unsere Politik doch
kein ernsthaftes Interesse an der ehrenamtlichen Arbeit unserer Führungsdienstgrade!“
Aus Sicht des Landesfeuerwehrverbandes kann es jedenfalls nicht sein, dass die besonderen Führungsdienstgrade der bayerischen Feuerwehren ehrenamtlich tätig werden und zudem für einen Großteil ihrer tatsächlichen Reisekosten selbst aufkommen müssen. Handeln statt Sonntagsreden wäre hier die Aufgabe des Staates!
 
V. i. s. d. P.
Alfons Weinzierl, Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e. V.
Freigabe erteilt
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Uwe Peetz, Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e. V.,
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