„Sozial engagierte Menschen wie bei der Freiwilligen Feuerwehr sind absolute Vorbilder und für eine funktionierende Gesellschaft elementar."
Julian Nagelsmann würdigt Leistung der Feuerwehr / Hintergrundinformationen zum Feuerwehrwesen in Bayern: Wie freiwillig ist die Freiwillige Feuerwehr?
PRESSEMITTEILUNG vom 26.04.2022
„Sozial engagierte Menschen wie bei der Freiwilligen Feuerwehr sind absolute Vorbilder und für eine funktionierende
Gesellschaft elementar."
Julian Nagelsmann würdigt Leistung der Feuerwehr
Nach der medialen Irritation um seine Äußerung mit Bezug zur Freiwilligen Feuerwehr besuchte Meistertrainer Julian Nagelsmann auf Einladung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern und der Freiwilligen Feuerwehr München schon gestern die Feuerwache Stadtmitte in Schwabing. Bei dem rund zweistündigen Termin wurde im konstruktiven und von großem gegenseitigem Verständnis und Respekt geprägten Dialog schnell deutlich, dass es zwischen den Bereichen des Sports und der Feuerwehr nichts Trennendes, aber viel Gemeinsames und Verbindendes gibt.
„Sozial engagierte Menschen wie bei der Freiwilligen Feuerwehr sind absolute Vorbilder und für eine funktionierende Gesellschaft elementar.", so Julian Nagelsmann.
„Unsere gemeinsamen Werte, die „der Fußball“, ebenso wie „die Feuerwehr“ lebt, sind u.a. Disziplin, Toleranz, Leistungsbereitschaft und gegenseitiges Einstehen füreinander. Das kommt in der ehrenamtlichen Arbeit unserer über 7500 Freiwilligen Feuerwehren mit ihren 320.000 Aktiven, täglich bei Übung und Einsatz zum Ausdruck“, so Johann Eitzenberger, Vorsitzender des LFV Bayern, der ebenso wie alle anwesenden der FF und BF München, die Klarstellung von Julian Nagelsmann und seine anerkennenden Worte, stellvertretend für alle Ehrenamtlichen, insbesondere die Freiwilligen Feuerwehrleute, annahmen.
Nach einer Besichtigung der Wache und der Integrierten Leitstelle, konnte sich Julian Nagelsmann bei einer gemeinsamen Übung der Freiwilligen Feuerwehr und der Berufsfeuerwehr München ein genaueres Bild von der Arbeit der Feuerwehrleute machen. Wie läuft ein Einsatz ab? Wie schnell muss es gehen, wenn Menschenleben in Gefahr sind? Und wie schwer ist eigentlich die persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehrleute?
Julian Nagelsmann zeigte sich beeindruckt:
„Es steckt, das habe ich jetzt vor Ort noch einmal verdeutlicht bekommen, eine enorme Arbeit hinter allem - und wie es der Name schon sagt, leisten diese Menschen ihren wertvollen Dienst an der Gemeinschaft freiwillig. Ich habe einen enormen Respekt vor allen, die sich ehrenamtlich betätigen.“
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Bildnachweis: LFV Bayern
Bild 1: Vorsitzender des LFV Bayern, Johann Eitzenberger, begrüßt Julian Nagelsmann an der Feuerwache 4 München-Schwabing
Bild 2: Bei einer gemeinsamen Übung der Freiwilligen Feuerwehr und der Berufsfeuerwehr München macht sich Julian Nagelsmann ein Bild von der Arbeit der Einsatzkräfte
Bild 3: Bei einer gemeinsamen Übung der Freiwilligen Feuerwehr und der Berufsfeuerwehr München macht sich Julian Nagelsmann ein Bild von der Arbeit der Einsatzkräfte
Bild 4: Bei einer gemeinsamen Übung der Freiwilligen Feuerwehr und der Berufsfeuerwehr München macht sich Julian Nagelsmann ein Bild von der Arbeit der Einsatzkräfte
Bild 5: Der direkte Austausch zwischen Julian Nagelsmann und Vertretern der Feuerwehr von großem gegenseitigem Verständnis und Respekt geprägt.
Bild 6: Der direkte Austausch zwischen Julian Nagelsmann und Vertretern der Feuerwehr von großem gegenseitigem Verständnis und Respekt geprägt.
PRESSEINFORMATION vom 26.04.2022
Wie freiwillig ist die Freiwillige Feuerwehr?
Hintergrundinformationen zum Feuerwehrwesen in Bayern
Der Abwehrende Brandschutz und der Technische Hilfsdienst werden in Bayern zu 98 % durch Freiwillige Feuerwehren sichergestellt. Das sind rund 7.700 Freiwillige Feuerwehren mit ca. 320.000 ehrenamtlichen Feuerwehrmännern und -frauen.
Nur in Städten mit über 100.000 Einwohnern reicht i.d.R. eine Freiwillige Feuerwehr zur Erfüllung der Aufgaben einer Stadt u.a. aufgrund der Einsatzhäufigkeit nicht aus. Hier können die Städte dann eine Berufsfeuerwehr aufstellen. In Bayern sind dies die Städte Augsburg, Fürth, Ingolstadt, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Dort stehen insgesamt rund 2.500 hauptberufliche Feuerwehreinsatzkräfte im Schichtdienst rund um die Uhr zur Verfügung.
Zudem gibt es in über 170 Betrieben wie z.B. BMW, Flughafen München oder andere Industrieunternehmen anerkannte Werkfeuerwehren. Rund 80 Betriebe unterhalten zudem eine freiwillige Betriebsfeuerwehr mit Betriebsangehörigen.
Jährlich werden von den bayerischen Feuerwehren ca. 284.000 Einsätze abgearbeitet. Das heißt, dass in Bayern ca. alle 2 bis 3 Minuten eine Feuerwehr alarmiert wird.
Die Freiwilligen Feuerwehren werden auf der Grundlage des Bayerischen Feuerwehrgesetzes von den Gemeinden und Städten aufgestellt, ausgerüstet und unterhalten. Sie sind damit ein Teil der kommunalen Daseinsvorsorge für den Bürger.
Bei den Freiwilligen Feuerwehren besteht das Personal aus ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, d. h., dass diese neben ihrer eigentlich beruflichen Tätigkeit ein sicherheitsrelevantes Ehrenamt im Rahmen einer Pflichtaufgabe der Gemeinde/Stadt, ausüben. Dafür erhalten sie kein Geld. Die Gemeinde/Stadt stellt hierbei nur die Ausstattung bereit. Die ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürger stellen ihre Freizeit und ihre Arbeitskraft der Gemeinde zur Verfügung.
Die ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden sind zur Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und an Bereitschaftsdiensten verpflichtet.
Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen. Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet und vom Arbeitgeber freizustellen. Für Zeiten der Freistellung ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen.
Finden sich nicht genügend Ehrenamtliche für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst, kann die Gemeinde eine Pflichtfeuerwehr anordnen. Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz können alle Gemeindebürger zwischen dem 18. und dem vollendeten 60. Lebensjahr zum Feuerwehrdienst herangezogen werden.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG)
Die Aufgaben der der Freiwilligen Feuerwehren sind sehr vielfältig und deren Bewältigung erfordert eine professionelle und anhaltende Aus- und Fortbildung. Zu den gängigsten Lehrgängen zählen neben der verpflichtenden Grundausbildung (Modulare Truppausbildung), die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger, Maschinisten, Gruppenführer.
Daneben setzt eine funktionierende Wehr voraus, das genügende geeignete Ehrenamtliche nötige Lehrgänge, etwa zum Gerätewart, Ausbilder einer Feuerwehr oder Jugendwart absolvieren.
Eine Vielzahl spezialisierter Lehrgänge ist zudem nötig, um die Feuerwehrdienstleistenden für den Einsatzdienst in Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten im Wachgebiet zu qualifizieren (z.B. ABC-Dekontamination, Bootsführer, Flughelfer u.v.m.)
Weiterführende Informationen zur Ausbildung in den (Freiwilligen) Feuerwehren:
Z.B. staatliche Feuerwehrschule Würzburg https://www.sfs-w.de/lehrgaenge/lehrgangsangebot.html
Feuerwehr-Lernbar – Die Ausbildungsmedien der Feuerwehrschulen in Bayern https://www.feuerwehr-lernbar.bayern/download/
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Ansprechpartnerin:
Dr. Marina I. Wieluch
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, Social Media und PR
Tel.: 089 388 372- 23
Fax: 089 388 372-18
oeffentlichkeitsarbeit@lfv-bayern.de
Über den LFV Bayern
Der LFV Bayern ist die Interessensvertretung der Bayerischen Feuerwehren und zugleich der stärkste Mitgliederverband innerhalb des Deutschen Feuerwehrverbandes. Der LFV Bayern vertritt insgesamt rund 7.700 Feuerwehren in Bayern mit deren insgesamt über 880.000 Mitgliedern, davon 320.000 Aktive. Gegenüber dem Bayerischen Landtag, der Bayerischen Staatsregierung und anderen Institutionen vertritt er Kraft des Bayerischen Feuerwehrgesetzes die Interessen der bayerischen Feuerwehren. Der Verband berät seine Mitglieder umfassend und ist über den Deutschen Feuerwehrverband auch auf Bundes- sowie Europaebene präsent.