Schneekatastrophe in Bayern

15. Januar 2019
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Katastrophenalarm in mehreren Landkreisen in Bayern

Mit Stand zum 15.01.2019 haben in Bayern die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Garmisch-Patenkirchen, Miesbach und Traunstein die Katastrophe festgestellt. Es wurden 26 Hilfeleistungskontingente bei der zuständigen Regierung von Oberbayern angefordert.

In den Landkreis Traunstein wurden Hilfeleistungskontingente aus den Landkreisen Eichstätt, Freising und Neuburg-Schrobenhausen entsendet. In den Landkreis Miesbach wurden Hilfeleistungskontingente aus den Kreisfeuerwehrverbänden Dachau, Erlangen, Landsberg am Lech, Pfaffenhofen, Regensburg und Starnberg zur Katstrophenhilfe beauftragt. In den Landkreis Berchtesgadener Land wurden die Städte Amberg, Ingolstadt, München und Rosenheim sowie Einsatzkräfte aus den Landkreisen Altötting, Amberg-Sulzbach, Ansbach, Cham, Erding, Fürth, Mühldorf und Nürnberger Land mit der Unterstützung beauftragt. Nach Bad Tölz-Wolfratshausen fuhren die Kreise Fürstenfeldbruck, Kelheim, München Land, Rottal-Inn und Straubing-Bogen zur örtlichen Unterstützung.

Damit stehen nun seit fast einer Woche weit über 10.000 Einsatzkräfte der bayerischen Feuerwehren zusätzlich in den betroffenen Landkreisen zur Verfügung. Und auch in weiteren bayerischen Landkreisen waren die Einsatzkräfte im örtlichen Schneeeinsatz.

Vorsitzender Alfons Weinzierl: „Der LFV Bayern e.V. dankt allen Einsatzkräften für den gemeinsamen Kampf gegen die Schneemassen. Ebenso möchten wir den Arbeitgebern für das Verständnis und die Flexibilität danken!“

 

Was heißt eigentlich „Katastrophenalarm“?

Von einer "Katastrophe" sprechen Behörden in Bayern erst, wenn die Bedrohung von vielen Menschen, umfangreichen Sachwerten oder natürlichen Lebensgrundlagen so gravierend ist, dass die betroffene Kommune überfordert ist.

Stellt eine Katstrophenschutzbehörde (Landkreis oder kreisfeie Stadt) das Vorliegen einer Katastrophe fest, sind alle Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern, die Gemeinden, die Landkreise und Bezirke, die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die Feuerwehren, die freiwilligen Hilfsorganisationen im Sinn des Art. 12 Sbs. 13 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, zur Hilfeleistung verpflichtet.

 

Was ist eigentlich ein Hilfeleistungskontingent?

Seit dem Jahr 2007 wurden in Bayern sog. Hilfeleistungskontingente in den Landkreisen und kreisfreien Städten geplant und zusammengestellt. So wurden mittlerweile 17 verschiedene Arten von Hilfeleistungskontingente beschrieben, die bei den verschiedensten Schadenslagen angefordert werden können. Dabei muss bzw. kann nicht jeder Landkreis oder kreisfreie Stadt eines dieser Hilfeleistungskontingente aufstellen. Die tatsächlich beplanten oder aufgestellten Kontingente werden jeweils zum Jahresende an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gemeldet und stehen dann i.d.R. für ein Jahr zur Verfügung.

Ein Hilfeleistungskontingent STANDARD besteht z.B. aus ca. 110 Einsatzkräften der Feuerwehren. Es dient im Wesentlichen zur allgemeinen Brandbekämpfung oder Technischen Hilfeleistung mit Personal und Geräten. Es kann für min. 48 Stunden autark versorgt eingesetzt werden.

 

Der Landesfeuerwehrverband Bayern

ist die Interessenvertretung von 7.592 Feuerwehren mit ca. 326.650 aktiven Feuerwehrleuten (315.019 davon ehrenamtlich). Gegenüber dem Bayerischen Landtag, der Bayerischen Staatsregierung und anderen Institutionen vertritt er kraft des Bayerischen Feuerwehrgesetzes die Interessen der bayerischen Feuerwehren. Der Verband berät seine Mitglieder umfassend und ist über den Deutschen Feuerwehrverband auch auf Bundes- sowie Europaebene präsent.

 

V. i. s. d. P.                   Alfons Weinzierl, Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e. V.

                                    Freigabe erteilt / Veröffentlichung ab sofort

 

Pressekontakt:             Johanna Rauch, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

                                   Telefon 089 388 372-23

                                   E-Mail: rauch@lfv-bayern.de

 

Bild 1: Einsatz am Hochberg (Lkr. Traunstein) Quelle: Daniel Beck, FF Freising

Bild 2: Räumung einer Fabrikhalle ebenfalls in Traunstein Quelle: LFV Bayern e.V.