Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes: LFV Bayern begrüßt den vom Ministerrat gebilligten Gesetzesentwurf
Der Landesfeuerwehrverband Bayern begrüßt den diese Woche vom Ministerrat gebilligten Gesetzentwurf zum BayFwG ausdrücklich und erhofft baldige Beschlussfassung im Landtag
Unterschleißheim. Im derzeit laufendendem Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) hatten die bayerischen Feuerwehren am ersten Gesetzentwurf noch dringenden Änderungsbedarf gesehen. Der nun am 01.04.2025 vom Ministerrat gebilligte Gesetzesentwurf wird dagegen ausdrücklich begrüßt. „Die intensive Beteiligung und die Erörterung in der Verbandsanhörung war aus Sicht der bayerischen Feuerwehren erfolgreich.“, zeigt sich Johann Eitzenberger, Vorsitzender des LFV Bayern zufrieden. Die Forderungen des Verbandes im Interesse der bayerischen Feuerwehren seien weitgehend umgesetzt worden und man hoffe auf eine baldige Beschlussfassung im Landtag, so Eitzenberger.
In vielen Bereichen sieht der LFV Bayern zukunftsweisende Lösungen auf den Weg gebracht. So hatte sich der LFV Bayern etwa für eine Stärkung der Ausbildung auf Landkreisebene eingesetzt. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt dem nun Rechnung, indem Kreisausbildern ausdrücklich eine Aufwandsentschädigung gewährt werden kann.
Die Feuerwehren plädierten zudem für eine deutliche Stärkung der Stellung der (ehrenamtlichen) Kreisbrandräte. Statt der bisher gesetzlich vorgesehenen ausschließlich beratenden Funktion dieser ehrenamtlichen Feuerwehrführungskräfte, forderte der Verband zur Stärkung des ehrenamtlichen Hilfeleistungssystems in Bayern eine stärkere, verbindliche Einbindung der umfangreichen Kompetenzen der Kreisbrandräte auch gesetzlich zu verankern. Im Bereich der Baugenehmigungsverfahren ist dies nun geschehen.
Umfangreiche Kompetenzen und Erfahrungen sind nicht nur für das Amt des Kreisbrandrates Voraussetzung, auch mit dem Amt des Kommandanten / der Kommandantin geht eine hohe Verantwortung einher. Deshalb hatte der LFV Bayern auf die Beibehaltung der bisher gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdienstzeit von vier Jahren für Kommandanten bestanden, um eine erfolgreiche Führung der Feuerwehren zu gewährleisten. Auch dieses Anliegen wurde im Rahmen der Verbandsanhörung nun im neuen Gesetzentwurf berücksichtigt.
Bereits im ersten Gesetzentwurf war eine Anhebung der Altersgrenze auf das gesetzliche Rentenalter vorgeschlagen worden. Während diese Anhebung als sinnvolle Anpassung an die demographische Entwicklung begrüßt wurde, lehnten die Feuerwehren jegliche darüberhinausgehende Verlängerung auf Antrag entschieden ab. Diese weitergehende ursprünglich vorgesehene „Antragsaltersgrenze“ wird nun nicht weiterverfolgt. „Eine solche Regelung hätte bei den Feuerwehren vor Ort mehr Probleme geschaffen als gelöst.“, so Eitzenberger. „Wir sind daher sehr erleichtert, dass unser Anliegen in der Verbandsanhörung gehört wurde.“
Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Bevölkerungsschutz hatte der LFV Bayern gefordert, eine gesetzliche Grundlage für die Einsatzkräfte, die sich im Bereich Selbstschutz, Brandschutzerziehung und -aufklärung engagieren, zu schaffen. Auch diese Forderung wurde nun im Entwurf umgesetzt - Brandschutzerziehung und -prävention sind im aktuellem Gesetzesentwurf nun als Aufgabe der Gemeinden verankert.
Ein wichtiges Anliegen der Feuerwehren in der Verbandsanhörung war die Bestandsgarantie und Stärkung der Feuerwehrvereine. Die Feuerwehrvereine nehmen gerade im ländlichen Raum eine wichtige Rolle in der Vereins- und Dorfgemeinschaft ein und stärken unsere Gesellschaft. Auch diese Forderung wird nun umgesetzt, insbesondere auch mit der Erweiterungsmöglichkeit um Ehren- und Altersabteilungen.
Weiter hatten die bayerischen Feuerwehren gefordert, den Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. als Nachfolgeorganisation des staatlichen „Sprechergremiums“ ausdrücklich im Gesetz unter Artikel 22 „Feuerwehrverbände“ als Ansprechpartner der staatlichen Behörden in Fachfragen zu nennen. Eitzenberger zeigt sich erfreut, dass auch diesem Wunsch Rechnung getragen wurde. „Wir freuen uns sehr, dass der Landesfeuerwehrverband Bayern nun nach über 30 Jahren intensiver Verbandsarbeit und erfolgreicher Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen auch namentlich im Gesetz genannt wird.“
„Nicht nur, aber insbesondere auch mit Blick auf die Altersgrenze erhoffen wir uns für unsere Kameradinnen und Kameraden eine baldige Beschlussfassung des Gesetzentwurfs durch den Landtag“, bekräftigt Eitzenberger, der sich an dieser Stelle auch bei allen politischen Verantwortlichen sowie den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration für das große Verständnis und die gute Zusammenarbeit herzlich bedankt. Auch bei den darauffolgenden erwartbaren Anpassungen der Ausführungsverordnung sowie der Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG und wird sich LFV Bayern als Interessenvertretung der bayerischen Feuerwehren und Fachverband wieder konstruktiv einbringen.
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Hintergrund: Der Ministerrat hatte Ende Dezember 2024 in einem ersten Durchgang einen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes beraten und beschlossen, die Verbandsanhörung einzuleiten. Im Rahmen dieser Verbandsanhörung hatte der LFV Bayern in seiner Stellungnahme Anfang Februar erneut eine gesamtheitliche Anpassung des gesetzlichen Rahmens für den Feuerwehrdienst in Bayern gefordert.
Die Forderungen des Verbandes im Rahmen der Verbändeanhörung finden Sie auch in der Pressemitteilung vom 05. Februar 2025 unter
Über den LFV Bayern: Der LFV Bayern ist die Interessensvertretung der Bayerischen Feuerwehren und zugleich der stärkste Mitgliederverband innerhalb des Deutschen Feuerwehrverbandes. Der LFV Bayern vertritt insgesamt rund 7.700 Feuerwehren mit deren insgesamt etwa 950.000 Mitgliedern (Kinder- und Jugendliche, aktive Feuerwehrleute und Vereinsmitglieder) in den Bayerischen Feuerwehren.