Neue Fördersätze für Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser

31. März 2015
Feuerwehr Freiwillige Feuerwehr Bayern Ausrüstung LFV Bayern

Für die Feuerwehren eingesetzt, viel erreicht und dabei die Kommunen entlastet - geänderte Zuwendungsrichtlinien verbessern die finanzielle Unterstützung des Feuerwehrwesens in Bayern.

Der LFV Bayern hat sich bei den Verhandlungen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren engagiert für die Belange der Feuerwehr eingesetzt und dabei mit einem hohen zeitlichen Aufwand eine nachhaltige Änderung der Zuwendungsrichtlinien für die Fahrzeug- und Gerätehausförderung der bayerischen Feuerwehren auf den Weg gebracht werden. Der Freistaat Bayern kommt den Forderungen des Landesfeuerwehrverbandes Bayern nach und stellt jährlich zusätzlich 6,5 Mill. Euro für Fahrzeugbeschaffungen und Gerätehausbauten zur Verfügung!

Bei einer Pressekonferenz am 30.03.2015 in der Hauptfeuerwache der BF München haben der Bayerische Staatsminister des Innern, Joachim Herrmann und der Vorsitzende des LFV Bayern, Alfons Weinzierl, die überarbeiteten Förderbestimmungen vorgestellt. Einzelheiten und genaue Zahlen bezüglich der Förderhöhe finden Sie in der zugehörigen Pressemitteilung (siehe unten). Die geänderten Zuwendungsrichtlinien treten rückwirkend zum 01.03.2015 in Kraft.

Zu Ihrer Kenntnisnahme und ggf. Weiterleitung an die Feuerwehren in eigener Zuständigkeit finden Sie nachfolgend:

Ebenfalls finden Sie im folgenden Link

Deutliche Anhebung der Fördersätze in den letzten 10 Jahren erreicht!

LFV Bayern konnte in den letzen 10 Jahren eine deutliche Steigerung der Fördersätze für Fahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser erreichen.

Anhand von einzelnen Fahrzeugtypen und der bisherigen Stellplatzförderung möchten wir Ihnen aufzeigen, was wir in den letzten 10 Jahren bezüglich Anhebung der Fördersätze für die Kommunen und Feuerwehren erreichen konnten.

Insgesamt gesehen ergibt sich im Durschnitt eine Anhebung von über 60 % innerhalb der letzten 10 Jahren.

Ein paar Beispiele der Anhebung der Fördersätze für Fahrzeuge und Stellplatzförderung für Gerätehäuser in den letzten 10 Jahren:

Fördergegenstand 2004 2008 2012 Ab März 2015
TSF 13.300 Euro 18.000 Euro 19.500 Euro 23.000 Euro
LF 10 42.300 Euro 53.000 Euro 58.000 Euro 70.000 Euro
HLF 20 80.000 Euro 95.000 Euro 104.500 Euro 119.000 Euro
RW 2 90.000 Euro 105.000 Euro 115.500 Euro 140.000 Euro
DLK 23/12 135.000 Euro 175.000 Euro 192.500 Euro 225.000 Euro


 

Stellplatzförderung: 2004 2010 Neu ab März 2015
Je Stellpatz: 40.000 Euro
(egal wie viele Stellplätze notwendig waren)
   
Hier erfolgte ab 2010 eine Aufteilung:      
Für den 1. und 2. Stellplatz   46.500 Euro 55.000 Euro
Für den 3. bis 5. Stellplatz   57.000 Euro 68.000 Euro
Für den 6. bis 9. Stellplatz   70.000 Euro 83.000 Euro
Ab dem 10. Stellplatz   80.000 Euro 95.000 Euro

 

Ein Gesamtergebnis das sich sehen lassen kann.

Wir bitten Sie, das Erreichte positiv gegenüber den Feuerwehren und Kommunen darzustellen.