Neue Fördersätze für Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser
Für die Feuerwehren eingesetzt, viel erreicht und dabei die Kommunen entlastet - geänderte Zuwendungsrichtlinien verbessern die finanzielle Unterstützung des Feuerwehrwesens in Bayern.
Der LFV Bayern hat sich bei den Verhandlungen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren engagiert für die Belange der Feuerwehr eingesetzt und dabei mit einem hohen zeitlichen Aufwand eine nachhaltige Änderung der Zuwendungsrichtlinien für die Fahrzeug- und Gerätehausförderung der bayerischen Feuerwehren auf den Weg gebracht werden. Der Freistaat Bayern kommt den Forderungen des Landesfeuerwehrverbandes Bayern nach und stellt jährlich zusätzlich 6,5 Mill. Euro für Fahrzeugbeschaffungen und Gerätehausbauten zur Verfügung!
Bei einer Pressekonferenz am 30.03.2015 in der Hauptfeuerwache der BF München haben der Bayerische Staatsminister des Innern, Joachim Herrmann und der Vorsitzende des LFV Bayern, Alfons Weinzierl, die überarbeiteten Förderbestimmungen vorgestellt. Einzelheiten und genaue Zahlen bezüglich der Förderhöhe finden Sie in der zugehörigen Pressemitteilung (siehe unten). Die geänderten Zuwendungsrichtlinien treten rückwirkend zum 01.03.2015 in Kraft.
Zu Ihrer Kenntnisnahme und ggf. Weiterleitung an die Feuerwehren in eigener Zuständigkeit finden Sie nachfolgend:
- Neufassung der Zuwendungsrichtlinien
- Höhe der Festbeträge für Feuerwehrgerätehäuser und Feuerwachen
- Höhe der Festbeträge für Beschaffungen
- Erweiterte Fördergebietskulisse auf Basis des Raums mit besonderem Handlungsbedarf
Ebenfalls finden Sie im folgenden Link
- die Baubeschreibung des TSF Logistik.
Diese wird auch auf der Homepage des StMI veröffentlicht.
Deutliche Anhebung der Fördersätze in den letzten 10 Jahren erreicht!
LFV Bayern konnte in den letzen 10 Jahren eine deutliche Steigerung der Fördersätze für Fahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser erreichen.
Anhand von einzelnen Fahrzeugtypen und der bisherigen Stellplatzförderung möchten wir Ihnen aufzeigen, was wir in den letzten 10 Jahren bezüglich Anhebung der Fördersätze für die Kommunen und Feuerwehren erreichen konnten.
Insgesamt gesehen ergibt sich im Durschnitt eine Anhebung von über 60 % innerhalb der letzten 10 Jahren.
Ein paar Beispiele der Anhebung der Fördersätze für Fahrzeuge und Stellplatzförderung für Gerätehäuser in den letzten 10 Jahren:
Fördergegenstand | 2004 | 2008 | 2012 | Ab März 2015 |
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TSF | 13.300 Euro | 18.000 Euro | 19.500 Euro | 23.000 Euro |
LF 10 | 42.300 Euro | 53.000 Euro | 58.000 Euro | 70.000 Euro |
HLF 20 | 80.000 Euro | 95.000 Euro | 104.500 Euro | 119.000 Euro |
RW 2 | 90.000 Euro | 105.000 Euro | 115.500 Euro | 140.000 Euro |
DLK 23/12 | 135.000 Euro | 175.000 Euro | 192.500 Euro | 225.000 Euro |
Stellplatzförderung: | 2004 | 2010 | Neu ab März 2015 |
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Je Stellpatz: | 40.000 Euro (egal wie viele Stellplätze notwendig waren) |
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Hier erfolgte ab 2010 eine Aufteilung: | |||
Für den 1. und 2. Stellplatz | 46.500 Euro | 55.000 Euro | |
Für den 3. bis 5. Stellplatz | 57.000 Euro | 68.000 Euro | |
Für den 6. bis 9. Stellplatz | 70.000 Euro | 83.000 Euro | |
Ab dem 10. Stellplatz | 80.000 Euro | 95.000 Euro |
Ein Gesamtergebnis das sich sehen lassen kann.
Wir bitten Sie, das Erreichte positiv gegenüber den Feuerwehren und Kommunen darzustellen.