Anmeldeschluss für den KUVB Lehrgang „Feuerwehr Sport Assistent*in“ 2023

28. Februar 2023

Anmeldeschluss für die beiden Lehrgänge im Juni und Juli | Bestätigung der Leitung der Feuerwehr für Anmeldung erfoderlich

Die Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit von Feuerwehrangehörigen ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitsschutzes. Deshalb bietet die KUVB den bayerischen Freiwilligen Feuerwehren auch 2023 die Möglichkeit, aktive Einsatzkräfte zum/zur „Feuerwehr-Sport-Assistenten*in“ ausbilden zu lassen.
Die „Feuerwehr-Sport-Assistenten*innen“ sind nach dem Besuch des Lehrgangs in der Lage, ihre Kameraden beim Training der Fitness zielgerichtet zu unterstützen. Im Rahmen des Lehrgangs werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie das Sportangebot an den Standorten abwechslungsreich gestaltet werden kann. Ein interessantes Sportangebot, idealerweise im Team, motiviert die Kameraden, ihre Ausdauer, Kraft und Koordination für die kommenden Einsätze zu verbessern.

Als Motivation für Feuerwehrangehörige, regelmäßig und zielgerichtet zu trainieren, hat die Deutsche Feuerwehr Sportföderation e.V. das Deutsche Feuerwehr Fitness Abzeichen (DFFA) ins Leben gerufen. (Infos zum DFFA hier: http://www.dfs.feuerwehrsport.org/index.php/dffa/leistungen).
Nach erfolgreichem Besuch des Lehrgangs sind die „Feuerwehr Sport Assistenten der KUVB“ berechtigt, das Deutsche Feuerwehr Fitness Abzeichen bei ihren Kameraden abzunehmen.

Die Termine für die Lehrgänge 2023:

1. Lehrgang:
von Montag,   den 19.06.2023, Beginn: 11:00 Uhr 
bis Mittwoch,  den 21.06.2023, Ende:    13:30 Uhr

2. Lehrgang:
von Mittwoch, den 05.07.2023, Beginn: 11:00 Uhr
bis Freitag,     den 07.07.2023, Ende:    13:30 Uhr

Anmeldung:

Interessenten können sich über den Leiter der Feuerwehr mit diesem Anmeldeformular (siehe Download) für den Lehrgang vormerken lassen.
Wir bitten um Verständnis, dass für die beiden Lehrgänge jeweils nur 25 Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen.

Veranstaltungsort:

Sportschule Oberhaching
Im Loh 2
82041 Oberhaching
www.sportschule-oberhaching.de
(Bitte beachten Sie: Es ist keine Anmeldung für diesen Lehrgang über die Sportschule Oberhaching möglich!)

Teilnehmerkreis (Zugangsvoraussetzungen)

Am Lehrgang können nur aktive Angehörige bayerischer Freiwilliger Feuerwehren teilnehmen.
Die im Folgenden aufgeführten Zugangsvoraussetzungen sollen der Leitung der Feuerwehr helfen, ihrer Verantwortung bei der Auswahl geeigneter Bewerber/innen gerecht zu werden. Die KUVB überprüft diese Voraussetzungen nicht weiter.
An dem Lehrgang dürfen aktive Angehörige bayerischer Freiwilliger Feuerwehren teilnehmen, die:

  • sporttauglich sind,
  • sicher schwimmen können (!),
  • ausreichende pädagogische Kenntnisse in der Wissensvermittlung haben (z. B. „Ausbilder in der Feuerwehr“, entsprechende berufliche Qualifikationen),
  • in Erster-Hilfe ausgebildet worden sind,
  • bereit sind, das erworbene Wissen in den Feuerwehren anzuwenden und weiterzugeben.

Leistungen der KUVB

Die KUVB trägt bei diesem Lehrgang die Kosten für:

  • die Ausbilder*innen,
  • Schulungsräume und Sportanlagen (Schwimmbad, Sporthallen, Kraftraum, Außenanlagen)
  • Unterkunft (Einzelzimmer mit Dusche und WC) und
  • Vollpension der Teilnehmer/innen

Wir bitten um Verständnis, dass die KUVB keine Kosten für den Verdienstausfall sowie Reisekosten übernehmen kann.

Wesentliche Ausbildungsinhalte (siehe auch Anlage „Stundenplan)

  • Sport und seine positiven Auswirkungen auf den Körper
  • Gefahren beim Sport erkennen, Unfälle im Sport vermeiden
  • Rückengesundheit
  • Aufwärmen: Verschiedene Möglichkeiten und Arten
  • Training der Koordination
  • Schulung des Gleichgewichts, der Orientierung und Reaktion
  • Training der Kraftausdauer: Verschiedene Möglichkeiten des Zirkeltrainings
  • Training mit neuen Geräten, wie z. B. Reaktivtraining, Schlingentraining
  • Rückengymnastik
  • Ausbildung zur Abnahmeberechtigung des Deutschen Feuerwehr Fitness Abzeichens.

Die Abnahme des Feuerwehr-Fitness-Abzeichen ist nicht Bestandteil des Lehrgangs! Falls gewünscht, besteht zum Teil die Möglichkeit, einzelne Leistungen (z. B. 5000 m-Lauf, Klimmzug, Beugehang, Bankdrücken, Schwimmen) außerhalb des festen Stundenplans abzulegen. Jedoch können nicht alle Disziplinen abgenommen werden (z. B. Radfahren, Endlosleiter).