Allgemeines

Nach Artikel 3 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ist es Aufgabe des Staates, die Landesfeuerwehrschulen zu unterhalten. Die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) führt weiter aus:

 

§ 18 Landesfeuerwehrschulen

 

(1) Der Staat unterhält Landesfeuerwehrschulen in Geretsried, in Lappersdorf bei Regensburg und in Würzburg. Sie führen die Bezeichnungen "Staatliche Feuerwehrschule Geretsried", "Staatliche Feuerwehrschule Regensburg" und "Staatliche Feuerwehrschule Würzburg". Die Feuerwehrschulen sind dem Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnet.

(2) Die Landesfeuerwehrschulen haben insbesondere Feuerwehrdienstleistende der Freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie besondere Führungsdienstgrade im Brandschutz und im technischen Hilfsdienst auszubilden, soweit eine Ausbildung am Standort nicht möglich ist oder nicht ausreicht.

 

Die Standorte

In Bayern gibt es drei Staatliche Feuerwehrschulen. Diese sind über Bayern verteilt.

SFS Geretsried

SFS Regensburg

SFS Würzburg

Neuerungen, Merkblätter und sonstige Informationen die alle Feuerwehrschulen betreffen, werden der einfachheithaber auf eine gemeinsame Homepage gestellt: http://www.feuerwehrschulen-bayern.de

 

Ausbildungsmedien

Ausbildungsmedien der Feuerwehrschulen in Bayern z.B.

  • Ausbilderleitfäden
  • Merkblätter und Broschüren
  • Leistungsprüfungen
  • Winterschulung
  • Wissenstest
  • u.v.m.

finden Sie in der "Feuerwehr-Lernbar" unter www.feuerwehr-lernbar.bayern