Hintergrundinfos

Feuerwehrwesen in Bayern

Informationen zur Organisation der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes

Wer sind wir? Was tun wir?

Der Abwehrende Brandschutz und der Technische Hilfsdienst werden in Bayern zu 99 % durch Freiwillige Feuerwehren sichergestellt. Das sind rund 7.700 Freiwillige Feuerwehren mit ca. 320.000 Ehrenamtlichen Feuerwehrmännern und -frauen. Nur in den sieben Großstädten die über 100.000 Einwohner haben, gibt es Berufsfeuerwehren. Zudem gibt es in über 170 Betrieben wie z.B. BMW, Flughafen München oder andere Industrieunternehmen geforderte oder freiwillige, staatlich anerkannte Werkfeuerwehren. Und dann gibt es auch noch rund 80 Betriebe, die eine freiwillige Betriebsfeuerwehr mit Betriebsangehörigen unterhalten.

Die Freiwilligen Feuerwehren werden auf der Grundlage des Bayerischen Feuerwehrgesetzes von den Gemeinden und Städten (über 2.050) aufgestellt, ausgerüstet und unterhalten. Sie sind damit ein Teil der kommunalen Daseinsvorsorge für den Bürger. Bei den Freiwilligen Feuerwehren besteht das Personal aus ehrenamtlich tätigen Bürgern. D. h., dass diese neben ihrer eigentlich beruflichen Tätigkeit ein sicherheitsrelevantes Ehrenamt im Rahmen einer Pflichtaufgabe der Gemeinde/Stadt, ausüben. Dafür erhalten sie kein Geld! Die Gemeinde/Stadt stellt hierbei nur die Ausstattung bereit. Der ehrenamtliche Bürger stellt seine Freizeit und seine Arbeitskraft der Gemeinde zur Verfügung. Finden sich nicht genügend ehrenamtliche Bürger für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst, kann die Gemeinde eine Pflichtfeuerwehr anordnen. Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz können alle Gemeindebürger zwischen dem 18. und dem vollendeten 60. Lebensjahr zum Feuerwehrdienst herangezogen werden.

Die Größe und Ausstattung einer Freiwilligen Feuerwehr richtet sich nach der Größe, der Struktur und der Einwohnerzahl des Gemeindegebietes. So gibt es Gemeinden mit nur einer aber auch Gemeinden mit mehreren Freiwilligen Feuerwehren, die u. U. auch nur für einen Ortsteil zuständig sein können.

Nachfolgend ein paar Beispiele für die unterschiedlichen Strukturen Freiwilliger Feuerwehren:

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In der Gemeinde Fahrenzhausen, Ortsteil Lauterbach leben ca. 130 Menschen. Im Jahresdurchschnitt werden unter 15 Einsätze gefahren.

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Die Freiwillige Feuerwehr Höfen fährt im Jahr ca. 30 Einsätze. Die Einwohnerzahl des Ortsteils Höfen (Stadt Dingolfing) beläuft sich auf ca. 730, davon sind 48 Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr.

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Die Stadt Unterschleißheim hat 30.000 Einwohner und fährt mit 130 ehrenamtlichen Mitgliedern im Jahr durchschnittlich 900 Einsätze.

In Städten mit über 100.000 Einwohnern reicht i.d.R. eine Freiwillige Feuerwehr zur Erfüllung der Aufgaben einer Stadt u.a. aufgrund der Einsatzhäufigkeit nicht aus. Hier können die Städte dann eine Berufsfeuerwehr mit Mitarbeitern des feuerwehrtechnischen Dienstes aufstellen. In Bayern sind dies die Städte Augsburg, Fürth, Ingolstadt, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Dort stehen insgesamt rund 2.500 hauptberufliche Feuerwehreinsatzkräfte im Schichtdienst rund um die Uhr zur Verfügung.

Betriebe mit besonderen Gefahren müssen oder halten eine Werkfeuerwehr vor, deren Stärke und Ausstattung von den Gefährdungen des Betriebes abhängig ist. Das Personal wird von den Betrieben zum Teil hauptberuflich; in der Mehrzahl aber nebenberuflich aus den Betrieben gestellt.

Jährlich werden von den bayerischen Feuerwehren ca. 284.000 Einsätze abgearbeitet. Das heißt, dass in Bayern ca. alle 2 bis 3 Minuten eine Feuerwehr alarmiert wird.

Wie so ein Einsatz bei den Freiwilligen Feuerwehren aber auch bei den Berufsfeuerwehren abläuft, haben wir Ihnen nachfolgend einmal dargestellt.

Rechtsgrundlagen

 

Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG)

In Bayern wirken die Feuerwehren im Katastrophenschutz mit. Sie stellen mit ihren über 320.000 ehrenamtlichen Mitgliedern einen Großteil des personellen Helferpotentials dar.

Katastrophenhilfe innerhalb Deutschlands:

Bei einem Hilfeersuchen innerhalb Deutschlands kann sich das betroffene Bundesland an das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) wenden. Das anfordernde Bundesland kann sich dann quasi aus den Hilfsangeboten der Bundesländer welche aussuchen und entweder annehmen oder bilateral auf das entsprechende Bundesland direkt zugehen und dessen Hilfsangebot annehmen. Erst dann erfolgt i.d.R. eine länderübergreifende Katastrophenhilfe.

Hinweise zum Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union (EU):

Die Waldbrände in Schweden (2018) und Griechenland (u.a. 2022) führten auch zu vielen Rückfragen beim LFV Bayern. Nachfolgend dürfen wir über das Verfahren der Auslandshilfe informieren:

Sofern Staaten außerhalb oder innerhalb der Europäischen Union Unterstützung bei der Bewältigung von Großschadenslagen benötigen, kann unter Angabe der benötigten Ressourcen ein Hilfeersuchen beim Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC) der Europäischen Union gestellt werden. In einem abgestimmten Verfahren werden dann die Mitgliedsstaaten der EU befragt, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen sie helfen könnten. Hierzu hat die EU im Vorfeld schon die Anforderungen an bestimmte Module (z.B. Waldbrandbekämpfung am Boden) erstellt und veröffentlicht, damit man bei einer Anforderung immer von den gleichen Möglichkeiten eines Moduls ausgehen kann.

Diese Anfrage läuft dann am Beispiel Deutschlands beim GMLZ, dem Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern in Bonn, auf. Von dort werden u.a. das THW und die Bundesländer (Lagezentren) angefragt und im Falle von Bayern wird dann vom Bayerischen Innenministerium beurteilt, ob und ggf. welche Hilfe und in welchem Umfang durch die Kräfte des Katastrophenschutzes in Bayern möglich wäre. Eine entsprechende Information geht dann wieder an das GMLZ und die Hilfsangebote von dort gesammelt an die EU.

Der anfordernde Staat entscheidet dann, welche Hilfe und in welchem Umfang dieser die Hilfe annimmt. Über die Kostentragung für die Hilfe wird in jedem Einzelfall gesondert entschieden. Erst nach Annahme eines evtl. Hilfsangebots durch den hilfeersuchenden Staat und Abklärung der Kostentragung kann z.B. das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration einen oder auch mehrere Landkreise/Städte zur überregionalen Katastrophenhilfe beauftragen.

WICHTIG - Einbindung des LFV Bayern:

Der LFV Bayern wird seit September 2022 unverzüglich bei entsprechenden Hilfeersuchen aus dem Inland oder dem Ausland durch das Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration informiert und mit eingebunden.

Bayern ist gut vorbereitet

Gleich vorneweg – Bayern und eigentlich auch Deutschland braucht keine Löschflugzeuge. Zur Wasseraufnahme bei Löschflugzeugen braucht man größere Wasserflächen um dort quasi „Wasser auftanken“ zu können.

Bayern ist aber trotzdem gut und vielleicht auch viel besser als andere Bundesländer auf Waldbrände vorbereitet. Schon vor über 30 Jahren wurde ein flächendeckendes Stationierungssystem von Löschwasseraußenlastbehältern bei den Feuerwehren aufgebaut und wurde bis heute vom Freistaat Bayern erhalten. In den letzten Jahren wurde zudem eine Vielzahl der Behälter technisch verbessert und den Einsatzanforderungen angepasst.

Unter der Federführung des Kompetenzzentrums für Flughelfer an der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg wurde dort in den letzten Jahren in enger Abstimmung mit den 17 Flughelferstandorten und dem Landesfeuerwehrverband Bayern Erneuerungen und eine Ergänzung der Ausstattung der 17 Flughelferstandorte abgestimmt. Zudem erfolgt die Ausbildung der Flughelfergruppen hier bayernweit einheitlich und regelmäßig.

Jeder dieser 17 Standorte hat ca. 20 ausgebildete und ständig fortgebildete Flughelfer, die im Umgang mit den Außenlastbehältern und den dafür benötigten Hubschraubern geschult sind. Insgesamt werden über 40 Behälter mit 900 Liter oder auch 5.000 Liter Fassungsvermögen vorgehalten.

Die Hubschrauber werden vornehmlich durch die Polizeihubschrauberstaffel Bayern (acht Hubschrauber) gestellt. Bei größeren Schadenslagen werden zusätzliche Hubschrauber der Bundespolizei und der Bundeswehr angefordert. Gelegentlich kommen aber auch private Hubschrauberbetreiber hier zum Einsatz.

Das System der Löschwasseraußenlastbehälter stellt eine Wasserentnahme aus jedem See, Weiher oder auch einem Fluss sicher. Zudem können die Behälter auch von den Flughelfergruppen selbst befüllt werden. Damit ist ein Einsatz überall und vor allem auch kurzfristig möglich. Durch die relativ kurzen Anflugzeiten bei der Wasseraufnahme halten sich die Einsatzkosten hier auch noch in Grenzen.

Im Rahmen der Konzeption von Hilfeleistungskontingenten können aus mehreren Flughelfergruppen spezielle Kontingente gebildet werden und sogar in andere Bundesländer oder auch ins Ausland verlegt werden. Das Kompetenzzentrum für Flughelfer an der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg kümmert sich hierbei um die Koordinierung. Dort ist der jeweilige Ausbildungsstand aber auch die Einsatzfähigkeit der staatlichen Löschwasseraußenlastbehälter aktuell bekannt, da die Behälter von der Feuerwehrschule bayernweit geprüft werden.

Beobachtung aus der Luft seit über 50 Jahren!

Des Weiteren gibt es mittlerweile seit über 50 Jahren die Luftrettungsstaffel Bayern. Die Luftrettungsstaffel schützt mit derzeit rund 300 ehrenamtlichen Piloten, über 150 Flächenflugzeugen und fünf Hubschraubern, die auf 32 Flugplätzen in ganz Bayern verteilt sind sowie rund 250 aktiven Luftbeobachtern die Wälder in Bayern. Bei besonders hoher Waldbrandgefahr können die Bezirksregierungen Überwachungsflüge durch die Luftrettungsstaffel anordnen. Dadurch können Waldbrände noch schneller erkannt werden und die Einsatzkräfte direkt zu den Rauchentwicklungen oder Bränden geführt werden.

Ausstattung der Feuerwehren in Bayern

In rund 7.600 Feuerwehren leisten rund 320.000 Feuerwehrangehörige ihren Dienst. Unter den rund 14.500 Einsatzfahrzeugen der Feuerwehren in Bayern befinden sich rund 1.000 Tanklöschfahrzeuge die Wasser mitführen und dieses direkt an die Einsatzstelle bringen können.

Zudem halten die Feuerwehren rund 150 Schlauchwägen vor, auf denen zwischen 1.000 und 2.000 m B-Schläuche transportiert werden, um z.B. eine Wasserförderung über lange Schlauchstrecken aufbauen zu können.

Ergänzt werden diese durch insgesamt 12 Wasserfördersysteme, die der Freistaat Bayern in den letzten Jahren für den Katastrophenschutz beschafft hat. Diese sind an 12 Standorten bayernweit stationiert und können große Wassermengen (über 4.000 Liter/min.) über längere Strecken fördern.

Konzeption der Hilfeleistung – Hilfeleistungskontingente in Bayern

Seit 2007 hat der Freistaat Bayern mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern die Planungsrichtlinien für die Aufstellung von Feuerwehr-Hilfeleistungskontingenten zur überregionalen bzw. länder- oder staatenübergreifende Katastrophenhilfe erstellt und fortgeführt. Mit Hilfe dieser Planung haben die Landkreise und Städte ihre Einsatzmittel zu Hilfeleistungskontingenten für verschiedene Einsatzszenarien zusammen gefasst.

Diese vorbereitenden Maßnahmen ermöglichen relativ schnell eine organisierte und dem entsprechenden Einsatzauftrag oder auch Hilfeersuchen angepasste Hilfe.

Bei Großschadenslagen innerhalb Bayerns fordern die Landkreise oder Städte diese Kontingente bei ihrer zuständigen Bezirksregierung an. Bei Schadensereignissen, die über einen Regierungsbezirk hinaus gehen, koordiniert das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration die Entsendung von Feuerwehr-Hilfeleistungskontingenten.

Bei der Anforderung von Hilfeersuchen aus anderen Bundesländern oder auch dem Ausland prüft und koordiniert das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration die Entsendung von geeigneten Hilfeleistungskontingenten.

 

Brandschutzaufklärung

Informationen und Tipps für Bürgerinnen und Bürger

Im Katastrophenfall Informationen bekommen

Über soziale Medien verbreiten sich Informationen schnell. Das kann in Notfällen hilfreich sein - vorausgesetzt Sie suchen an den richtigen Stellen. Welche Apps sie installieren sollten und wo Sie gesicherte Informationen finden, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Wichtig

Nicht immer haben Sie im Notfall eine funktionierende Internetverbindung. Deshalb gilt immer: Radio und/oder Fernseher einschalten, um aktuell informiert zu bleiben.

NINA

Die App des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe informiert Sie über Gefahren in dem Gebiet, in dem Sie sich gerade aufhalten. Sie können aber auch Warnmeldungen aus bestimmten Gebieten abonnieren. Verhaltenshinweise und allgemeine Notfalltipps von Experten helfen Ihnen dabei, sich auf mögliche Gefahren vorzubereiten. So können Sie sich und andere besser schützen.

Auf der Homepage finden Sie auch Informationen dazu, in welchen Regionen die Warnhinweise per App funktionieren.

www.bbk.bund.de/DE/NINA/Warn-App_NINA.html

KATWARN

Die App informiert Nutzer im Katastrophenfall und funktioniert ähnlich wie die Sirenen, durch die Menschen im Umkreis auf gefährliche Situationen aufmerksam gemacht werden. Nutzer können KATWARN kostenfrei im App-Store oder Google Play Store herunterladen.

Gibt es eine Warnung für das Gebiet, in dem Sie sich aufhalten, wird eine Nachricht auf Ihrem Handy angezeigt, gleichzeitig ertönt ein Signalton. In der Nachricht stehen nähere Informationen zur Situation und Verhaltenshinweise.

Über KATWARN erreichen Sie unter anderem Warnungen des Deutschen Wetterdienstes, der Feuerwehr oder auch der Stadt.

Wer kein Smartphone hat, kann sich auch per SMS informieren lassen. Schicken Sie dafür eine SMS an die Nummer 0163-75 58 842. In der SMS müssen Sie Ihre Postleitzahl angeben, so erreichen Sie die für Sie wichtigen Warnungen. Als Text schicken Sie deshalb: KATWARN 12345 (hier müssen Sie ihre eigene PLZ angeben).

www.katwarn.de

DWD WarnWetter-App

Die kostenlose WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes, versorgt die Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes sowie die breite Öffentlichkeit mit wichtigen Hinweisen zur aktuellen Warn- und Wettersituation.

http://www.dwd.de/DE/service/dwd-apps/dwdapps_node.html;jsessionid=5E039F824B3F6197811749C2972F9C23.live11044

Meine Pegel

Mit "Meine Pegel" hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) eine App für Smartphones und Tablets vorgestellt, die einen schnellen Überblick über die aktuellen Wasserstände an Flüssen und Seen in Deutschland ermöglicht.

Die App „Meine Pegel“ wurde aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogramms „Wasser, Boden und Abfall“ gefördert und ist für die Betriebssysteme Android, iOS und WindowsPhone verfügbar. Sie kann über die jeweiligen App-Stores installiert werden.

Weitere Informationen zu „Meine Pegel“ finden Sie hier.

Twitter

Einige Präsidien informieren bei aktuellen Ereignissen über Twitter, lesen können Sie deren Nachrichten auch ohne sich selbst anzumelden. Einen "echten" Account erkennen Sie an dem weißen Haken auf blauem Grund neben dem Namen. Der bedeutet, dass der Nutzer seine Identität bei Twitter nachgewiesen hat.

 

Polizei München

Die Münchner Polizei hat im Zuge der Schießerei am OEZ regelmäßig getwittert. Auch an Silvester wurde die Bevölkerung hier über die Terrorwarnung informiert.
@PolizeiMuenchen
twitter.com/PolizeiMuenchen
Facebook:
www.facebook.com/polizeimuenchen

 

Bundespolizei Bayern

Die Bundespolizei in Bayern nutzt Twitter vor allem, wenn größere Einsätze in Bayern stattfinden, zum Beispiel während des G7-Gipfels auf Schloss Elmau.
@bpol_by
twitter.com/bpol_by

 

Polizei Bayern

Weil nicht alle Präsidien einen eigenen Twitteraccount betreiben, können sie bei größeren Ereignissen diesen landesweiten Account nutzen. 
@polby_1
twitter.com/polby_1

 

BR24

Bei BR24 finden Sie alle aktuellen Informationen und Links zu den Hintergründen auf der Website.
@BR24
twitter.com/BR24

 

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

@BBK_Bund
twitter.com/bbk_bund

 

Bundesministerium des Inneren

@BMI_Bund
twitter.com/BMI_Bund

Lassen Sie uns Leben retten – Bitte bilden Sie eine Rettungsgasse

Bitte bilden Sie bei beginnender Staubildung, Schrittgeschwindigkeit und stillstehendem Verkehr immer eine Rettungsgasse und seien Sie anderen Verkehrsteilnehmern ein Vorbild. Der nachfolgende Verkehr wird durch Ihr richtiges Verhalten zum Mitmachen motiviert - erst wenn die Unfallstelle geräumt ist, geht es für alle weiter!

"Bitte bilden Sie eine Rettungsgasse" - so kann man es im Verkehrsfunk immer häufiger hören.

Feuerwehren, Rettungskräfte, die Polizei und andere Hilfsorganisationen beklagen oftmals, dass sie im Einsatz auf der Autobahn stark behindert werden. "Wertvolle Zeit, die für die Versorgung der Verletzten und die Räumung der Unfallstelle verloren geht", sagt Alfons Weinzierl, Vorsitzender des LFV Bayern. Als aktiver Feuerwehrdienstleistender hat er auch schon erlebt, dass eine Rettungsgasse nach der Durchfahrt der ersten Rettungskräfte sofort wieder geschlossen wird. Bei der Durchfahrt von Feuerwehr und Rettungskräften zählt jede Minute. Drei bis vier Minuten können bei der Durchfahrt einer bereits gebildeten Rettungsgasse gespart werden. Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann!

Zum richtigen Verhalten bei beginnender Staubildung und stockendem Verkehr besteht auf Seiten der Autofahrer Nachholbedarf. Das Bilden der Rettungsgasse ist in Paragraph 11 der Straßenverkehrsordnung geregelt.

 

Wie verhalten Sie sich richtig?

  • Die Rettungsgasse ist auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen bei beginnender Staubildung, Schrittgeschwindigkeit und stillstehendem Verkehr zu bilden.
  • Die Rettungsgasse muss immer gebildet werden! Nicht nur bei einem Unfall.
  • Die Rettungsgasse ist immer zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung zu bilden.
  • Der Seitenstreifen darf für die Bildung einer ausreichend großen Rettungsgasse mit benutzt werden.
  • Halten Sie eine Fahrzeuglänge Abstand zum Vordermann, um noch rangieren zu können.
  • Schalten Sie den Verkehrsfunk etc. ein und beachten Sie die Durchsagen und Hinweise!
  • Die Rettungsgasse muss, bis sich der Stau aufgelöst hat, frei bleiben, da nicht alle Hilfsfahrzeuge gleichzeitig durchfahren.
  • Die Durchfahrt in der Rettungsgasse durch „Anhängen an ein Fahrzeug mit Sonderrechten“ ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Richtiges Verhalten im Fall eines Unfalls oder bei einer Panne?

  • Warnweste anziehen (Pflicht seit 01.07.2014)
  • Unfallstelle oder Standplatz absichern
  • Immer Warnblinkanlage und bei Dunkelheit zusätzlich Standlicht einschalten!

Warndreieck aufstellen

  • Bringen Sie alle Beteiligten aus dem Gefahrenbereich. Halten Sie sich immer hinter der Leitplanke auf.
  • 50 m innerorts
  • 100 m Bundesstraße
  • 200 m Autobahn
  • Hilfestellung: Abstand zwischen zwei Leitpfosten beträgt immer 50 m
  • Laufen Sie hinter der Leitplanke, um das Warndreieck aufzustellen oder um zur nächsten Notrufsäule zu kommen.
  • Warten Sie auf den Abschleppwagen nicht im Auto!
  • Den kürzesten Weg zur nächsten Notrufsäule weist der schwarze Pfeil auf dem Leitpfosten am Straßenrand.
  • Bei einer Panne rufen Sie bitte die Nummer, die auf Ihrem Schutzbrief angegeben ist, die Ihres Automobilclubs beziehungsweise die Servicehotline des Fahrzeugherstellers an oder gehen Sie zur nächsten Notrufsäule.

Woher weiß ich auf der Autobahn, wo ich bin?

  • Alle 500 m steht ein sogenanntes Stationszeichen oder auch die blauen Kilometerschilder; auf der Notrufsäule sind diese Angaben auch zu finden.
  • Beim Anruf folgende Informationen bereithalten:
  • Welche Autobahn
  • Welche Fahrtrichtung
  • Welcher Kilometer
  • Entsprechend gilt dies auch für Bundes-, Staats- und Kreisstraßen.

Notrufnummer 112

  • Wird wegen eines Notfalls die Hilfe des Rettungsdienstes oder der Feuerwehr benötigt, rufen Sie Hilfe per Telefon über die Notrufnummer 112 oder über die Notrufsäulen auf der Autobahn.
    • Wer meldet?
    • Wo ist das Ereignis?
    • Was ist geschehen?
    • Wie viele Betroffene?
    • Warten auf Rückfragen!
  • Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie in ganz Europa die Feuerwehr und den Rettungsdienst.
  • Hinter der Notrufnummer 112 steht in Bayern eine Integrierte Leitstelle, sodass immer die nächstgelegene Feuerwehr oder der nächste Rettungsdienst alarmiert wird.
  • Erste Hilfe bei einem Personenschaden bzw. einer bewusstlosen Person!
  • Bewusstsein kontrollieren. Keine Reaktion? Keine oder keine normale Atmung?
  • Wenn noch nicht passiert, dann Hilfe über die Notrufnummer 112 verständigen.
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung: 30x schnell und fest drücken, ggf. 2x beatmen
    • Nicht aufhören bis Hilfe eintrifft!
  • Atmet der Patient wieder, dann den Patienten in die stabile Seitenlage legen.
  • Bei Schock Beine hoch lagern, ggf. wärmen.
  • Blutungen stillen.

Rettungskarte verkürzt die Rettungszeit!

  • Die Rettungskarte gibt den Rettern direkt am Unfallort Informationen zum Fahrzeug, wie z. B. die Lage der Airbags, Batterie, Kraftstoff- oder auch Gastanks und der Karosserieverstärkung, um die eingeklemmten Personen schnell aus dem Fahrzeug retten zu können. Die Rettungszeit wird damit erheblich verkürzt und die Überlebenschancen steigen!
  • Informationen zur Rettungskarte können u.a. über den ADAC bezogen werden. Die Karte für das individuelle Fahrzeug sollte an der Fahrersonnenblende deponiert und ein Aufkleber mit dem Hinweis auf der Windschutzscheibe angebracht werden.
  • Mehr Informationen dazu finden Sie unter: http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/sicher-unterwegs/rettungskarte/
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So funktioniert die Rettungsgasse! Quelle: LFV Bayern e.V.

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Nur durch eine Rettungsgasse ist die Durchfahrt für die Feuerwehr und andere Hilfsorganisationen garantiert. Quelle: Thomas Gaulke - FIRE Foto

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Alle 500 m steht ein Stationsschild - Angabe der Autobahn, des Abschnitts und der Station, Quelle: LFV Bayern e.V.

Ohne Vorwahl. Aus jedem Netz. Europaweit.

Europaweit können Sie über die einheitliche Notrufnummer 112 rund um die Uhr Hilfe durch Feuerwehr und Rettungsdienst anfordern. In Bayern verbindet Sie der Notruf 112 mit der örtlichen Integrierten Leitstelle – aus allen Telefonnetzen vorwahl- und gebührenfrei.

Dank der Integrierten Leitstellen in Bayern ist die Notrufnummer 112 in Bayern auch per Fax erreichbar. So können auch Personen, die nicht sprechen oder hören können, schnell Hilfe holen. Auch beim Fax-Notruf müssen Sie keine Vorwahl eingeben.

Auch das Bayerische Innenministerium informiert auf einer speziellen Homepage über die Notrufnummer 112: www.notruf112.bayern.de/

 

Was muss beim Absetzen eines Notrufs beachtet werden?

Sollten Sie einen Notruf absetzen müssen, haben Sie immer diese 5-W-Fragen parat:

  • Wer ruft an?
  • Was ist passiert?
  • Wo ist es passiert?
  • Wieviele Verletzte?
  • Warten auf Rückfragen!

Was ist eine Integrierte Leitstellen?

 

Der Bayerische Landtag hat am 11.07.2002 auf Initiative der Bayerischen Staatsregierung hin beschlossen, Integrierte Leitstellen einzurichten. Ziel ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger im Notfall über die Rufnummer 112 nicht wie bisher nur die Feuerwehr, sondern auch den Rettungsdienst rufen können. In ganz Bayern wurden deshalb flächendeckend Integrierte Leitstellen (ILS) eingerichtet, in denen die Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst zusammengeführt wird. Dadurch können bei einem Brand oder medizinischen Notfall schnell und gezielt diejenigen Einsatzkräfte alarmiert werden, die am besten helfen können und am schnellsten vor Ort sind. In den Integrierten Leitstellen arbeiten qualifizierte Mitarbeiter mit modernster Informations- und Kommunikationstechnik und tragen damit wesentlich zu Schutz und Sicherheit der Menschen in Bayern bei.

Aufgaben und Funktionsweisen

Die ILS nehmen alle Notrufe unter der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst entgegen, alarmieren die Einsatzkräfte und begleiten deren Einsätze. Die Integrierten Leitstellen verfügen über modernste Einsatzleit- und Kommunikationstechnik. Allein die technische Ausstattung einer ILS kostet über eine Million Euro; für die Verbindung der einzelnen Komponenten müssen im Leitstellengebäude mehrere Kilometer Kabel verlegt werden. Die ILS sind untereinander über ein exklusives Datennetz (virtual private network - VPN) verbunden. Sollte eine Leitstelle einmal ausfallen, so kann eine andere ihre Aufgaben vollständig übernehmen. Über das VPN sind die ILS auch mit den Polizeieinsatzzentralen verbunden, so dass auch hier ein rascher Informationsaustausch gewährleitstet ist und alle Maßnahmen der Gefahrenabwehr nahtlos ineinander greifen können.

Aufgabenträger für die Feuerwehr- und Rettungsdienstalarmierung sind die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF). Sie sind aus einer Umgründung der 26 Rettungszweckverbände in Bayern entstanden. Die Zweckverbände können die ILS in ihrem Bereich selbst errichten und betreiben, jedoch auch eines ihrer Mitglieder oder einen Dritten damit beauftragen. 18 Zweckverbände haben sich für kommunale Betreiber (ZRF, Landkreis, kreisfreie Stadt) entschieden, 8 ILS betreibt das Bayerische Rote Kreuz.

So funktioniert die Alarmierung der Freiwillige Feuerwehr

Tipps für eine sichere Weihnachtszeit

Sicherer Umgang mit Kerzen | Elektrischen Lichterketten | Räucher- und Wunderkerzen | Weihnachtsbäumen | Weihnachtsbraten und Co.

Kurz und Knapp

Zehn einfache Tipps der Feuerwehr helfen, Brände zu verhindern:

  1. Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen – vor allem nicht, wenn Kinder dabei sind. Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins!
  2. Auch wenn man sie häufiger als sonst verwendet und griffbereit haben möchte: Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge an einem kindersicheren Platz auf.
  3. Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (Geschenkpapier, Vorhang) oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.
  4. Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung.
  5. Entzünden Sie Kerzen am Weihnachtsbaum von oben nach unten; löschen Sie sie in umgekehrter Reihenfolge ab.
  6. Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und am Weihnachtsbaum rechtzeitig, bevor sie heruntergebrannt sind: Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und wird zur Brandgefahr.
  7. Wenn Sie echte Kerzen entzünden, stellen Sie ein entsprechendes Löschmittel (Wassereimer, Feuerlöscher, Feuerlöschspray) bereit.
  8. Achten Sie bei elektrischen Lichterketten darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden. Die elektrischen Kerzen sollten ein Prüfsiegel tragen, das den VDE-Bestimmungen entspricht.
  9. Wenn es brennt, versuchen Sie nur dann die Flammen zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten schließen Sie möglichst die Tür zum Brandraum, verlassen (mit Ihrer Familie) die Wohnung und alarmieren die Feuerwehr mit dem Notruf112.
  10. Rauchwarnmelder in der Wohnung verringern das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. Die kleinen Lebensretter gibt es günstig im Fachhandel oder beim Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes.

Umgang mit Kerzen

Die weihnachtliche Stimmung darf nicht dazu verleiten, die Brandgefahr von Kerzen zu unterschätzen, denn Adventskranz und Weihnachtsbaum sind die häufigsten Brandursachen. Die Zweige trocknen durch die Raumluft aus und bieten so dem Feuer einen idealen Nährboden.

  • Der Adventskranz steht am sichersten auf einer nicht brennbaren Unterlage, etwa einer Glasplatte oder einem großen Porzellanteller.
  • Gut feucht halten! Dies geht am besten, wenn der Kranz ab und an gewässert wird oder mit einem Wasserzerstäuber besprüht wird.
  • Die Kerzenhalter sollten aus feuerfestem Material sein und die Kerze stabil halten.
  • Kerzen auf keinen Fall auf Nadeln oder nur mit Befestigungsdraht in die Zweige stecken. Am besten sind Halter mit großer Platte, die die Kerzen vom brennbaren Untergrund trennt.
  • Alternativ kann man gläserne Windlichter ins Gesteck integrieren.
  • Kerzen auf dem Kranz am besten wegen der Verletzungs- und Brandgefahr von hinten nach vorn anzünden.
  • Feuerzeug und Streichhölzer an einem sicheren Ort vor Kindern aufbewahren.
  • Kerzen niemals in der Nähe von Vorhängen oder anderen brennbaren Materialien aufstellen und entzünden: mindestens 50 cm Abstand zu Vorhängen und ähnlichem.
  • Abgebrannte Kerzen müssen rechtzeitig ausgewechselt werden, möglichst bevor sie ganz niedergebrannt sind.
  • Durch die Verwendung von selbstlöschenden Kerzen verringert sich die Brandgefahr, da diese nicht vollständig abbrennen.
  • Damit einzelne Teelichter sauber und ohne gegenseitige Beeinflussung abbrennen können, müssen sie mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand (ca.10cm) voneinander aufgestellt werden. Andernfalls besteht die Gefahr der schlagartigen Zündung brennbarer Gase oberhalb ihrer Gesamtfläche.
  • Bei brennenden Kerzen keine Fenster offen lassen, da die Zugluft leicht Papier oder andere brennbare Materialien in die Flamme wehen kann.
  • Besondere Vorsicht ist beim Ausblasen von Kerzen geboten. Dabei können sich glühende Dochtteile von den Kerzen lösen, die auf brennbaren Gegenständen in Kürze einen Brand verursachen können.
  • Häufig ist dann niemand mehr im Raum und die Entstehung des Brandes wird nicht bemerkt. Besser ist es, die Kerzen nicht auszublasen, sondern zu ersticken bzw. den Docht in Wachs zu tauchen.
  • Als Löschmittel einen mit Wasser gefüllten Eimer bereithalten, denn wenn der Adventskranz erst einmal Feuer gefangen hat, geht es um Sekunden.
  • Feuerlöscher für den Ernstfall bereithalten. Wer über einen Feuerlöscher verfügt, kann schnell und gezielt handeln und Entstehungsbrände im Keim ersticken.
  • Gerade für Kinder schafft die Weihnachtszeit vielfältige Gelegenheiten zu gefährlichen Spielen mit dem Feuer. Ein Adventskranz oder der Weihnachtsbaum bieten eine Fülle an Materialien für die kindlichen Spiele mit dem Feuer. Ebenso nie Haustiere mit brennenden Kerzen alleine lassen.
  • Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt: Bei jedem– auch noch so kurzem– Verlassen des Raumes alle Kerzen löschen.
  • Kerzen rechtzeitig löschen, bevor man müde wird und einschläft.
  • Aus Sicht der Feuerwehr werden elektrische Lichterketten empfohlen!
  • Im Brandfall Notrufnummer der Feuerwehr 112 wählen.

Umgang mit elektrischen Lichterketten

Auch elektrische Kerzen können Brände verursachen.

  • Elektrische Kerzen sollen das GS- und CE-Zeichen tragen.
  • Lichterketten im Außenbereich müssen für den Außenbereich geeignet und zugelassen sein (Kennzeichnung „IP 44“).
  • Elektrische Lichterketten bei jedem (auch kürzerem) Verlassen des Raumes ausschalten, bei längerem Verlassen des Raumes Netzstecker ziehen.
  • Bei Lichterketten darauf achten, dass sich die Glühbirnen nicht zu nah an leicht brennenden Gegenständen, wie Strohsternen oder Papierdekorationen, befinden, da diese im Dauerbetrieb Temperaturen bis zu 90° C entwickeln.
  • Defekte Glühbirnen nur gegen Glühbirnen der zugelassenen Wattstärke austauschen. Stärkere Glühbirnen entwickeln eine höhere Hitze, die zu Bränden führen kann. Ferner ziehen falsche Glühbirnen zu viel Energie, die dünnen Stromkabel können sich überhitzen und Schwelbrände auslösen.
  • Alte Lichterketten lieber entsorgen und neue kaufen.
  • Nur ausdrücklich dafür zugelassene Lichterketten im Freien verwenden, sonst kann es zu Unfällen mit Stromschlag kommen.

Umgang mit Räucher- und Wunderkerzen

  •  Diese Kerzenarten nie unbeaufsichtigt lassen, da sie besonders für Kinder interessant sind.
  • Räucherkerzen auf feuerfeste und standsichere Unterlagen stellen.
  • Reste von Räucher- und Wunderkerzen immer ausglühen und vor dem Wegwerfen erkalten lassen.
  • Auch Wunderkerzen sollten nur gemeinsam mit den Eltern abgebrannt werden, da glühende Wunderkerzen extrem heiß werden. Ein unachtsamer Moment genügt und Kleidungsstücke,
    Tischdecken oder Teppiche fangen Feuer. Das Abbrennen der Wunderkerzen kann zudem pädagogisch genutzt werden. Hierbei können Eltern den Kindern demonstrieren, dass Feuer heiß und gefährlich sein kann. Gleichzeitig sollten Eltern ihren Kindern erklären, dass bei jedem Brand unverzüglich Hilfe zu holen ist.
  • Wunderkerzen nicht kleinen Kindern in die Hände geben. Es kann zu Vergiftungserscheinungen kommen, wenn Kinder die Kerzen in den Mund nehmen - da die Wunderkerzen Bariumsalze enthalten.
  • Sichere Aufbewahrung der Wunderkerzen, ebenso wie von Zündhölzern und Feuerzeugen.
  • Dämpfe von Wunderkerzen können bei empfindlichen Kindern zu Atemproblemen führen, deswegen diese nicht in geschlossenen Räumen anzünden.

Umgang mit natürlichen Weihnachtsbäumen

  • Je trockener der Baum um so größer die Brandgefahr!
  • Nur frische Bäume zu Weihnachten kaufen und erst kurz vor dem Fest aufstellen!
  • Vorher noch Baum abduschen!
  • Danach mit Imprägnierspray zur schwereren Entflammbarkeit behandeln!
  • Bis zum Aufstellen Baum im Freien aufbewahren, mit dem Schnittende im Wasser oder Schnee.
  • Normales Leitungswasser ohne Zusatz in den Weihnachtsbaumständer geben - reicht aus, um den Weihnachtsbaum frisch zu halten, damit er nicht nadelt.
  • Raumtemperatur nicht zu hoch wählen, verzögert das Austrocknen des Baumes.
  • Ausgedörrtes Grün fängt explosionsartig an zu brennen und das Feuer verbreitet sich rasend schnell im ganzen Raum, hier genügt ein Topf mit Wasser oder Wassereimer nicht mehr!
  • Betriebsbereiter Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe ist absolut wichtig!
  • Zusätzlich Löschdecke bereit halten.
  • Weitere Sicherheitsmaßnahme: Rauchwarnmelder in der Wohnung an der richtigen Stelle.
  • Für den Weihnachtsbaum Kerzenhalter mit Kugelgelenk verwenden, damit die Kerzen gerade stehen.
  • Kerzen am Weihnachtsbaum von oben nach unten anzünden, da es sonst leicht zu Verbrennungen oder Bränden kommen kann.
  • Kerzen beim Löschen von unten nach oben behandeln.
  • Kerzen auf nicht brennbaren Haltern amBaumanbringen und auf genügend Abstand zwischen den Ästen und zu brennbarer Deko achten.
  • Kerzen nie unter einem überhängenden Ast anbringen.
  • Eine feuerfeste Unterlage/ Schutzdecke unter den Weihnachtsbaumlegen.
  • Auf gute Standfestigkeit des Baumes achten. Baum sollte wegen Zugluft nicht in der Nähe von Fenstern stehen.
  • Baum nicht in der Nähe der Zimmertür aufstellen, um Fluchtweg nicht zu versperren.
  • Sicherheitsabstand zu leicht entzündbaren Materialien (z.B. Gardinen, etc.) halten. Besonders sollte man auch beim Auspacken der Geschenke oder beim Ablegen der Geschenke unter dem Baum darauf achten.
  • Auf Wunderkerzen wegen dem Funkenflug am Weihnachtsbaum verzichten!
  • Christbaumschnee auf den Ästen nur bei gelöschten Kerzen aufbringen, da sonst brennbares Treibmittel die Spraydose zum „Flammenwerfer“ macht.

Umgang mit Kunstweihnachtsbäumen

  • Ist sicherer als ein natürlicher Weihnachtsbaum, aber nur wenn er als „schwer entflammbar“ ausgezeichnet ist.
  • Darf nie mit Haarlack oder anderen Sprays behandelt werden, damit er wieder glänzt.

Hinweis zum Weihnachtsbraten & Co.

  • Auch den Weihnachtsbraten und andere Speisen beaufsichtigen. Sonst läuft man Gefahr, bei der Bescherung zu sitzen und die Küche qualmt.