Fachbereich 8 - Ärztlicher Dienst, Gesundheitswesen
Der Fachbereich 8 des LFV Bayern e.V. stellt sich vor | |
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Fachbereichsleiter LFV Bayern | Klaus FRIEDRICH |
Verantwortlicher LFV Bayern | Klaus FRIEDRICH |
E-Mail an den Fachbereich | fb8@lfv-bayern.de |
Verknüpft mit | Fachbereich 3 |
Folgende Mitglieder umfassen den Fachbereich |
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Oberbayern | Stefan Deschermeier |
Niederbayern | Dr. med. Simon Riedl |
Oberpfalz | Marc Bigalke (MDM) |
Oberfranken | Thomas Jackwerth |
Mittelfranken | Klaus Friedrich |
Unterfranken | Dr. med. Maximilian Kippnich |
Schwaben | Bernd Fischer |
Aufgabenzuordnungen | |
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Ärztlicher Dienst
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Gesundheitswesen
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Veröffentlichungen und Informationen aus der Arbeit des Fachbereiches
Um das Auffinden zu erleichern, wurden die Veröffentlichungen in folgende Themenbereiche unterteilt:
Erste Hilfe
In Bayern werden neue Kranken- und Rettungswagen seit Sommer 2022 mit kraftunterstützten Beladesystemen (wie Stryker Power-LOAD) und Tragen (wie Stryker Power-XT) ausgestattet. Diese Systeme bieten für das Rettungsdienstpersonal aber auch für den Patienten Vorteile.
Im Gegensatz zu den bisher verwendeten Tragen, ist das Fahrtragen-Oberteil der neuen Tragen nicht mehr vom Fahrtragen-Fahrgestell abnehmbar („Monoblocksystem“). Dies hat zur Folge, dass eine Aufnahme der Trage auf die Krankentragenhalterung am Rettungskorb einer Drehleiter nicht möglich ist und hierfür auf alternative Tragensysteme zurückgegriffen werden muss.
Nach Abstimmung in den Fachbereichen 1, 3, 5 und 8 sowie mit der KUVB wurde die nachfolgende Fachinformation zu neuen Tragensystemen im Rettungsdienst in Bayern veröffentlicht.
Ausgabe: 2022-12-16 | Quelle: LFV Bayern
In der Modularen Truppausbildung (MTA) in Bayern sind auch weiterhin 16 UE Erste Hilfe Ausbildung für Feuerwehrangehörige vorgesehen. Neben den von den Hilfsorganisationen angebotenen 9 UE sind aber noch weitere 7 UE mit feuerwehrspezifischen Inhalten erforderlich und auszubilden. Die Fachinformation informiert darüber.
eingestellt am 17.06.2016 | Ausgabe: 2016 - 06 | Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 8
Die Aus- und Fortbildung zum Thema Erste Hilfe in den Feuerwehren wird vielerorts durch Angehörige der Hilfsorganisationen teilweise gegen Gebühr durchgeführt. Die Fachinformation beschreibt die Rechtsgrundlagen für eine solche Ausbildung und dass diese auch durch feuerwehreigene Ausbilder selbst durchgeführt werden kann. Bescheinigungen darüber können die Feuerwehren nun selbst oder auch die Kreisbrandinspektion ausstellen. Diese Bescheinigungen werden auch von den Fahrerlaubnisbehörden bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis anerkannt.
eingestellt am 19.12.2016 | Ausgabe: 2016-12-19 | Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 8 - Ärztlicher Dienst und Gesundheitswesen
Aufgrund einiger Nachfragen hat der Fachbereich 8 eine Fachinformation für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe in den Feuerwehren erstellt. Demnach sollten mindestens zwei Stunden in Erster Hilfe pro Jahr als Fortbildung in den Feuerwehren durchgeführt werden. Je nach Einsatzgeschehen kann aber auch mehr erforderlich sein.
Ausgabe: 2014-01-20 | Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 8 - Modul Ärztlicher Dienst und Gesundheitswesen
In den Feuerwehren Bayerns gibt es viele Feuerwehrdienstleistende mit einer notfallmedizinischen Ausbildung oder auch erweiterten Erste Hilfe Ausbildung. Um im Einsatz schnell auf dieses Personal zugreifen zu können, hat der Fachbereich 8 eine Fachempfehlung für die Qualifikationskennzeichnung herausgegeben.
Ausgabe: 2013 - 12 | Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 8 - Ärztlicher Dienst und Gesundheitswesen
Der DFV hat eine Fachempfehlung für die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Automatischen Externen Defibrillatoren (AED) von Feuerwehren herausgegeben.
Ausgabe: 2012-12-14 Quelle: DFV Fachempfehlung
Der Fachbereich 8 - Modul Ärztlicher Dienst und Gesundheitswesen hat eine Empfehlung für eine Aufgabenbeschreibung für Feuerwehrärzte erstellt.
Ausgabe: 2011-04 Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 10 - Modul Ärzte
Der Fachbereich 8 - Modul Ärztlicher Dienst und Gesundheitswesen hat eine Empfehlung für eine Aufgabenbeschreibung für Stadt- und Kreisfeuerwehrärzte erstellt.
Ausgabe: 2011-04 Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 10 - Modul Ärzte
Der Fachbereich 8 - Modul Ärztlicher Dienst und Gesundheitswesen hat eine Empfehlung für eine Aufgabenbeschreibung für Bezirksfeuerwehrärzte erstellt.
Ausgabe: 2011-04 Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 10 - Modul Ärzte
Gegenstand dieser Fachempfehlung ist die richtige Strategie zum Ablöschen brennender Personen. Dieses Einsatzstichwort kommt zwar selten vor, erfordert aber unbedingt ein schnelles und entschlossenes Handeln. Solide Grundlagenkenntnisse sind deshalb von großer Bedeutung. Dieses Wissen wird durch die Fachempfehlung verständlich und in übersichtlicher Form vermittelt. Insbesondere wird dargestellt, dass nicht ein einziges Löschmittel allein möglich oder richtig ist, sondern mehrere Wege gleichwertig nebeneinander stehen.
Ausgabe: 2010-04-15 | Quelle: Deutscher Feuerwehrverband
FIRST RESPONDER
Auf der Klausurtagung des LFV Bayern mit den bayerischen Kreis- und Stadtbrandräten am 17./18. November 2000 in Bayrisch Gmain, referierte Kreisbrandrat Adolf Fritz aus dem Landkreis München zu diesem Thema. Der Landkreis München führte ein Pilotprojekt durch und wertete dieses aus.
Den Bericht hierzu hat uns Kreisbrandrat Adolf Fritz hier unten zur Verfügung gestellt.
Ausgabe: 2000 | Quelle: Kreisbrandrat a.D. Adolf Fritz - Garching b. München
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat zum 27. April 2011 einen Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe (Ersthelfergruppen) in Bayern herausgegeben.
Den Leitfaden können Sie weiter unten herunterladen.
In der Anlage 1 wird eine mindestens 48 stündige Ausbildung zur Grundqualifikation beschrieben.
In der Anlage 2 wird eine mindestens 80 stündige vertiefende Ausbildung beschrieben, wenn die Ersthelfergruppen häufiger zum Einsatz kommen.
Ausgabe: 2011-04-27 | Quelle: AllMBl Nr. 5/2011
Mit der Bekanntmachung vom 10. September 2012 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern eine Allgemeinverfügung für die Nutzung von Sonderrechten für Einsatzfahrzeuge von Ersthelfergruppen der Feuerwehr (sog. First Responder) und der im Rettungsdienst tätigen Hilfsorganisationen herausgegeben.
Ausgabe: 2012-09-10 | Quelle: AllMBl Nr. 11/2012
Mit der Bekanntmachung vom 07. Februar 2013 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern die Nummer 9 - Sonderwarneinrichtungen, Sonderrechte des Leitfadens bzgl. der Nutzung von Sonderrechten geändert.
Ausgabe: 2011-04-27 | Quelle: AllMBl Nr. 2/2013
Im Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe in Bayern wird unter Punkt 7.1 die Dokumentation bzw. Berichtspflicht ausgeführt. Neben dem Dokumentationsbogen "Helfer vor Ort" des Bayerischen Roten Kreuzes und dem Einsatzprotokoll, das ÄLRD gemeinsam mit dem INM und ANR entwickelt haben, wird auch das Einsatzprotokoll "First Responder" des LFV Bayern erwähnt. Nachfolgend stellen wir Ihnen dies hier zur Verfügung.
eingestellt am 29.04.2015 | Ausgabe: 2015-05 | Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 8 - Modul Ärztlicher Dienst und Gesundheitswesen
Auf der Grundlage des Leitfadens für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe (Ersthelfergruppen) in Bayern vom 27.04.2011 hat der Fachbereich 8 eine Fachempfehlung für die feuerwehrtechnische und medizinische (Mindest-) Ausstattung von First Responder Einsatzfahrzeugen bei den Feuerwehren erstellt.
eingestellt am 29.04.2015 | Ausgabe: 2015-04-29 | Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 8 - Modul Ärztlicher Dienst und Gesundheitswesen