Fachbereich 7 - Datenverarbeitung, Kommunikationstechnik, ILS, Funkwesen
Der Fachbereich 7 des LFV Bayern e.V. stellt sich vor | |
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Fachbereichsleiter LFV Bayern | Andreas Englberger |
Verantwortlicher LFV Bayern | n.b. |
E-Mail an den Fachbereich | fb7@lfv-bayern.de |
Verknüpft mit | Fachbereich 1, 3, 4, 5 und AIuK (AGBF) |
Folgende Mitglieder umfassen den Fachbereich |
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Oberbayern | Thomas Luttner-Rohm |
Niederbayern | Sebastian Fehrenbach |
Oberpfalz | Christian Demleitner |
Oberfranken | Jürgen Wunderlich |
Mittelfranken | Bernd Haslinger |
Unterfranken | Heiko Menig |
Schwaben | Peter Drexel |
Vertreter StMI | Jürgen Schwarz |
Vertreter WFV Bayern | Manfred Schreiber |
Fachberater Drohne | Dr. Sven Munker |
Die Aufgaben des Fachbereichs sind wie folgt zugeordnet |
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Datenverarbeitung
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Kommunikation
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ILS
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Funk
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Veröffentlichungen und Informationen aus der Arbeit des Fachbereiches
Um das Auffinden zu erleichern, wurden die Veröffentlichungen in folgende Themenbereiche unterteilt:
BOS-Digitalfunk
Niederschrift über die Belehrung von ehrenamtlichen Einsatzkräften über ihre Verschwiegenheitspflicht
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat in einem Arbeitskreis eine neue Niederschrift über die Belehrung von ehrenamtlichen Einsatzkräften (u.a. Feuerwehrdienstleistenden) über ihre Verschwiegenheitspflicht im Dienst erstellt und im März 2024 herausgegeben. Diese sollte von jedem ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden, sofern nicht schon geschehen, unterschrieben und ihm ausgehändigt sowie zum Personalakt genommen werden.
Stand: März 2024 Herausgeber: StMI
Der Fachbereich 7 hat in Abstimmung mit der AS Bayern eine Fachinformation zur Umsetzung eines einheitlichen Kurzwahlkonzeptes im Digitalfunk erstellt. In diesem wurden die Kurzwahlkonzepte für die beiden Hersteller von Digitalfunkgeräten näher erläutert.
Ausgabe: 2018-04 | Quelle: LFV Bayern - Fachbereich 7
Aktuelle Informationen über den Digitalfunk erhalten Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern unter
Arbeitsinformation Digitalfunk 2014/001 und 2014/002
(Stand: 26. Mai 2014; 20. August 2014)
Mit IMS vom 05.11.2014 wurde die neue Funkrufnamenrichtlinie in Bayern veröffentlicht. Der Fachbereich 7 hat nunmehr eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Funkrufnamen erstellt. Die neuen Funkrufnamen können in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt erst umgesetzt werden, wenn die Kreisverwaltungsbehörde/Kreisbrandrat und die zuständige Integrierte Leitstelle die Voraussetzungen dafür abgestimmt und geschaffen haben.
eingestellt am 10.04.2015 | Ausgabe: 2015-04-10 | Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 7
Unten zum Download: "Die Organistion einer Taktisch-Technischen Betriebsstelle TTB - Eine Empfehlung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e. V. in Zusammenarbeit mit der Autorisierten Stelle Bayern im Bayerischen Landeskriminalamt"
Ausgabe: 2014-02 | Quelle: LFV Bayern e.V. in Zusammenarbeit mit der Autorisierten Stelle Bayern im Bayerischen Landeskriminalamt
Der Verantwortliche für den Digitalfunk im LFV Bayern, stellvertretender Vorsitzender Franz-Josef Hench sowie Christian Zollner von der BF München als Vertreter der AGBF Bayern haben eine Handreichung zur taktischen und technischen Beurteilung von digitalen Objektfunkanlagen erstellt. Nachfolgend wird diese hier zur Verfügung gestellt.
Ausgabe: 2013-04-29 | Quelle: LFV Bayern e.V. und AGBF Bayern
Der LFV Bayern, namentlich der stellvertretende LFV-Vorsitzende Franz-Josef Hench, hat für seine Mitglieder einen aktuellen Stand (30.06.2012) zum Projekt Einführung des Digitalfunks erstellt. Dieser soll im Jahr 2013 fortgeführt werden.
Ausgabe: 2012-07 | Quelle: LFV Bayern e.V.
Ein wichtiges Projekt war die Organisationsform der Technisch-Taktischen Betriebsstelle (TTB) im Digitalfunk in den Landkreisen und Städten. Hierzu hat sich ein Arbeitskreis bestehend aus allen am Digitalfunk beteiligten zu einem Konzept verständigt.
Ausgabe: 2012-08-17 | Quelle: Koordinierungsgruppe Migration BOS - Digitalfunk Bayern
Wir bedanken uns an dieser Stelle im Besonderen bei stellv. LFV- Vorsitzenden Franz-Josef Hench, der maßgeblich an der Ausarbeitung dieses Konzepts mitgewirkt und dabei auch die Interessen unserer bayerischen Feuerwehren und des LFV Bayern mit vertreten und eingebracht hat. Somit ist wieder ein Schritt in Richtung der Einführung des Digitalfunks geschafft.
Die Umsetzung des Digitalfunks ist ein Thema, dass die Feuerwehren heute und in den nächsten Jahren intensiv beschäftigen wird. Hierbei spielen auch eine Vielzahl von besonderen Fragen eine Rolle, wie beispielsweise die Anforderungen an digitale Objektfunkanlagen. Mit dieser Richtlinie soll ein einheitlicher Standard bei der Errichtung und dem Betrieb von digitalen Gebäudefunkanlagen sichergestellt werden. Gemeinsam mit den Unterlagen der BDBOS ist diese Richtlinie ein Leitfaden für alle Architekten, Errichtern und Betreibern von Objekten mit digitalen Gebäudefunkanlagen. Für die betreffenden Feuerwehren enthält diese Fachempfehlung in leicht verständlicher Sprache wichtige Eckdaten, die bei der Errichtung und dem Betrieb von diesen Objektfunkanlagen zu beachten sind.
Die zur Fachempfehlung gehörenden Anlagen finden Sie im Internet unter www.feuerwehrverband.de/fe-musteranforderungen-digitaler-objektfunk.html .
Übrigens: Aufgrund der raschen Weiterentwicklung der technischen Anforderungen in diesem Bereich, wird die Fachempfehlung fortlaufend weiterentwickelt und angepasst. Die jeweils aktuellste Fassung erhalten Sie ebenfalls unter dem oben angegebenen Link.
Ausgabe: 2012-01-12 | Quelle: Fachausschuss Technik der deutschen Feuerwehren:
Der Fachausschuss ist ein gemeinsames Gremium der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF-Bund) und des Deutschen Feuerwehrverbands.
BOS-Analogfunk
Richtlinie für die Verwendung des Funkmeldesystems im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz (FMS-Richtlinie)
Ausgabe: 2009-02-06 | Quelle: Bayrisches Staatsministerium des Innern
Die Brandschutzdienststelle im Landkreis München hat eine Konzept für Feuerwehr-Gebäudefunk-Anlagen erstellt.
Ausgabe: 2008-07 Quelle: Landratsamt München
Einsatznachbearbeitung
Alle Einsätze im Feuerwehrbereich außer Sicherheitswachen und Übungsberichte werden von der ILS (Integrierte Leitstelle) erfasst, bearbeitet und abgeschlossen. Alle diese Einsätze müssen von den Feuerwehren die im Einsatz waren, nachbearbeitet werden. Hierzu wurde vom Innenministerium die Einsatznachbearbeitung, mit geführten Dialogen, geschaffen, diese müssen von den einzelnen Kommandanten der Feuerwehr oder deren Erfassungspersonal, mit den Daten, die von der ILS nicht erfasst werden können (z.B. Personal, eingesetzte Geräte, etc.), vervollständigt werden.
Integrierte Leitstellen (ILS)
Im Freistaat Bayern werden im Endausbau 26 Intergrierte Leitstellen geschaffen. In diesen wurden die Alarmierungstrukturen von Rettungsdienst und Feuerwehr zusammen geführt.
Alle Einsätze im Zusammenhang mit dem Rettungsdienst und der Feuerwehr werden dort koordiniert. Auch die Notrufnummer 112 wird dort entgegen genommen.
Für den Bereich des Rettungsdienstes sind die ILS nach den BayRDG weisungsbefugt. Für den Bereich der Feuerwehr koordiniert die ILS die Einsätze nur.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.notruf112.bayern.de/ils/.
Kreiseinsatzzentralen (KEZ)
Der Fachbereich 7 hat eine Abfrage hinsichtlich der vorhandenen bzw. geplanten Kreiseinsatzzentralen in Bayern durchgeführt. Hintergrund war, dass Anfragen u.a. zur Ausstattung von KEZ an den Fachbereich 7 gestellt wurden.
Mittlerweile wurden uns 27 Kreiseinsatzzentralen (Stand: 30.10.2013) gemeldet. Weitere sind derzeit in Planung.
Diese wurden in einer Übersicht zusammengefasst und können bei den Ansprechpartnern des Fachbereiches 7 in den BFV'en abgerufen werden. Zudem werden dort auch die Ansprechpartner aufgeführt, um sich untereinander austauschen zu können.
Die Zusammenstellung wird vom Fachbereich laufend aktualisiert.
Fachberater Drohnen
Nach der Richtlinie über die Facharbeit im LFV Bayern wurden zu fachlichen Themen mittlerweile 14 Fachbereiche gegründet. Zu speziellen Themenbereichen können auch punktuell oder ständig Arbeitskreise gebildet oder einzelne Personen zur fachlichen Beratung des LFV Bayern hinzugezogen werden.
Das Thema Drohnen im Feuerwehreinsatz nahm in den letzten Jahren immer mehr Fahrt auf. Aus diesem Grund hat sich der LFV Bayernentschieden, einen Fachberater Drohne zu benennen, um zentrale Aussagen zu dem Thema zu publizieren, aber auch eine fachliche, verbandliche Vertretung sicherstellen zu können.
Die Wahl fiel auf Herrn KBM Dr. Sven Munker aus dem Landkreis Nürnberger Land, der die dortige beim Landkreis Nürnberger Land angesiedelte Drohneneinheit führt. Zusammen mit dem Fachberater Drohnen sollen nun auch Hinweise für Drohneneinheiten in den Feuerwehren erstellt werden. Maßgeblich hierfür sind die Empfehlungen für gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz – „ERGED 2“ des BBK. .
Anfragen zu dem Thema können an drohne@lfv-bayern.de gestellt werden