Fachbereich 5 - Einsatz, Katastrophenschutz, Zivilschutz
Der Fachbereich 5 des LFV Bayern e.V. stellt sich vor | |
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Fachbereichsleiter LFV Bayern | Fredi Weiß |
Verantwortlicher LFV Bayern | Hermann Schreck |
E-Mail an den Fachbereich | fb5@lfv-bayern.de |
Verknüpft mit | Fachbereich 1, 3, 4 und 7 |
Folgende Mitglieder umfassen den Fachbereich |
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Oberbayern | Hans Meyrl |
Niederbayern | Helmut Niederhauser |
Oberpfalz | Hans Bornschlegl |
Oberfranken | Hermann Schreck |
Mittelfranken | Matthias Rocca |
Unterfranken | Alfred Schubert |
Schwaben | Raphael Niggl |
Vertreter AGBF Bayern |
Volker Skrok |
Feuerwehrschulen | Johann Edbauer |
WFV Bayern | Tobias Haller |
Die Aufgaben des Fachbereichs sind wie folgt zugeordnet |
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Einsatz
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Katastrophenschutz
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Zivilschutz |
Selbstschutz-/ Vorsorgemaßnahmen |
Sonstige Aufgaben des Fachbereiches
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Veröffentlichungen und Informationen aus der Arbeit des Fachbereiches
Um das Auffinden zu erleichern, wurden die Veröffentlichungen in folgende Themenbereiche unterteilt:
Das erste Mittel der Wahl bei Hochwasserlagen ist i.d.R. der Sandsack. Aber was macht man damit nach dem Hochwasser?
Mit dieser Frage hat sich der LFV Bayern beschäftigt und eine Fachinformation für die Feuerwehren dazu erstellt.
eingestellt am 01.10.2018 | Aktualisierung: Juni 2024 | Quelle: LFV Bayern e.V - Fachbereich 5
In Bayern werden neue Kranken- und Rettungswagen seit Sommer 2022 mit kraftunterstützten Beladesystemen (wie Stryker Power-LOAD) und Tragen (wie Stryker Power-XT) ausgestattet. Diese Systeme bieten für das Rettungsdienstpersonal aber auch für den Patienten Vorteile.
Im Gegensatz zu den bisher verwendeten Tragen, ist das Fahrtragen-Oberteil der neuen Tragen nicht mehr vom Fahrtragen-Fahrgestell abnehmbar („Monoblocksystem“). Dies hat zur Folge, dass eine Aufnahme der Trage auf die Krankentragenhalterung am Rettungskorb einer Drehleiter nicht möglich ist und hierfür auf alternative Tragensysteme zurückgegriffen werden muss.
Nach Abstimmung in den Fachbereichen 1, 3, 5 und 8 sowie mit der KUVB wurde die nachfolgende Fachinformation zu neuen Tragensystemen im Rettungsdienst in Bayern veröffentlicht.
Ausgabe: 2022-12-16 | Quelle: LFV Bayern
Diese Merkblatt-Ergänzung „Bayern“ bezieht sich auf das Merkblatt „Marsch geschlossener Verbände“, das von der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein herausgegeben wurde. Das Merkblatt selbst steht auf der Feuerwehr-Lernbar der Staatlichen Feuerwehrschulen zur Verfügung.
Link zum Merkblatt: https://www.feuerwehr-lernbar.bayern/lexikon/m/marsch-geschlossener-verbaende
eingestellt am 18.03.2022 | Quelle: LFV Bayern e.V - Fachbereich 5
Die Versicherungskammer Bayern hat den Bayerischen Feuerwehren einige Notdächer für Schäden nach Bränden oder Stürmen an Dächern übergeben. In Absprache mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern und den sieben Bezirksfeuerwehrverbänden wurden die Notdächer in den Größen 15 x 15 m und 16 x 18 m an verschiedenen Standorten bayernweit bei Feuerwehren eingelagert. Dort können diese im Schadensfall angefordet werden.
eingestellt am 17.01.2022 | Quelle: LFV Bayern e.V - Fachbereich 5
Die Richtlinie zur Waldbrandabwehr beschreibt unter Punkt 5.1, dass die Forstbehörden zur Waldbrandwarnung bei erhöhter Waldbrandgefahr ein Warnschild zur Information der Bevölkerung einsetzen können. Da es derzeit noch keine staatliche Vorlage dazu in Bayern gibt, hat der Fachbereich 5 ein Muster dazu erstellt und intern abgestimmt.
Das Schild kann in Abstimmung mit oder durch die Forstbehörden aufgestellt werden.
eingestellt am 10.12.2020 | Quelle: LFV Bayern e.V - Fachbereich 5
Als Reaktion auf die Terrorereignisse in Paris und Brüssel wurden die „Handlungsempfehlungen für Rettungsdiensteinsätze bei besonderen Einsatzlagen/Terrorlagen (REBEL)“ vom 9. Juni 2016 eingeführt. Allen im Rettungsdienst Beteiligten wurde damit eine universelle Handlungsempfehlung für die erste Einsatzphase, den Einsatzkräfteschutz und die Kommunikation mit der Polizei an die Hand gegeben. Die beigefügte Handlungskonzeption wird hiermit für Bayern eingeführt.
Sobald uns die in der Handlungskonzeption erwähnten Anlagen vorliegen, werden wir diese selbstverständlich ebenfalls an Sie weiterleiten.
eingestellt am 28.03.2018 | Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration
Ab Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle läuft die Zeit für das schnelle erreichen der Einsatzstelle. Zu diesem Themenbereich hat der Fachbereich 5 nunmehr eine Fachinformation für die Feuerwehren erstellt. Darin werden Informationen zu wichtigen Fragestellungen gegeben.
eingestellt am 12.09.2016 | erstellt: 2016 - 08 | Quelle: LFV Bayern e.V - Fachbereich 5
In Bayern werden Sirenensignale zur Alarmierung der Feuerwehr und zur Warnung der Bevölkerung mit der Aufforderung ein Rundfunkgerät einzuschalten verwendet. Die beiliegende Information informiert darüber.
Hier können Sie sich die Sirenentöne anhören:
Sirenenton "Alarmierung der Feuerwehr" ----- Sirenenton "Radio einschalten"
eingestellt am 15.01.2016 | Ausgabe: 2016-01 | Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des StMI, der kommunalen Spitzenverbände, der AGBF Bayern und des LFV Bayern hat eine Beschreibung für die Beurteilung einer Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern erstellt. Diese wurde im Frühjahr 2015 nunmehr veröffentlicht.
Es ist die Aufgabe der Gemeinde als Träger der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr, ggf. eine Feuerwehrbedarfsplanung selbst oder mit Unterstützung anderer durchzuführen und so die Weichen für die nächsten Jahre im Brandschutz in einer Gemeinde zu stellen.
eingestellt am 14.07.2015 | Ausgabe: 2015-01 | Quelle: SFS Würzburg
Die RETTUNGSKARTE beinhaltet für alle Fahrzeuge wichtige Informationen für die Feuerwehren, wenn bei einem verunfalltem Fahrzeug technische Hilfe geleistet werden soll.
Dabei setzt der LFV Bayern auf die Eigenverantwortung eines jedem Fahrzeughalters und unterstützt die Kampagne des ADAC e.V., die RETTUNGSKARTE hinter der Sonnenblende des Fahrers vorzuhalten.
Deshalb unsere Empfehlung:
- Drucken Sie die Rettungskarte Ihres Fahrzeuges in Farbe aus, damit Problembereiche klar erkennbar sind.
- Prüfen Sie anhand der Typbezeichnung und dem Foto, ob die ausgedruckte Rettungskarte Ihrem Fahrzeug entspricht. Es wird immer die maximal mögliche Airbag-Ausstattung dargestellt.
- Befestigen Sie die Rettungskarte nur hinter der Fahrer-Sonnenblende, denn dieser Ort wird für Rettungskräfte international kommuniziert. Falten Sie sie vorher mit der bedruckten Seite nach innen, um ein Ausbleichen zu verhindern.
- Aufkleber „Rettungskarte im Fahrzeug“ am linken oberen oder unteren Rand der Windschutzscheibe anbringen. Einen solchen Aufkleber gibt es z.B. in jeder ADAC-Geschäftsstelle.
Ihre Rettungskarte erhalten Sie u.a. unter www.rettungskarte.de.
Ausgabe: 2013-07-17 | Quelle: LFV Bayern e.V. / ADAC e.V.
Ausgabe: 1999-03 Quelle:
In Bayern werden im Rahmen des Investitionsprogrammes Katastrophenschutz mindestens acht neue Wasserfördersysteme mit Standorten bei den bayerischen Feuerwehren beschafft. Der Bericht gibt dazu einen Überblick.
Ausgabe: 2012-09-03 | Quelle: LFV Bayern e.V.
Mit Schreiben vom 24.05.2011 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern zur Frage des Räumens schneebedeckter Dächer durch die Feuerwehren Stellung genommen.
Ausgabe: 2011-05-24 | Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern
Jeden Winter wird ein Thema aktuell, dass auch in den vergangenen Jahren immer wieder die Feuerwehren betroffen hat – die Räumung schneebedeckter Dächer. Für dieses Einsatzstichwort gibt es – rechtzeitig zum Start der „weißen Jahreszeit“ – unsere aktuelle Fachempfehlung zur „Schneelastmessung und Schneeräumung“. Diese Empfehlung wurde von zwei Experten aus Nordrhein-Westfalen erstellt, Herrn Hohage und Herrn Sting, beides Ingenieure und bei Feuerwehr und THW aktiv.
Ausgabe: 2011-12-02 | Quelle: Deutscher Feuerwehrverband e.V. (DFV)
DFV Fachempfehlung Einsatzstrategien an Windenergieanlagen DFV
Ausgabe: 2008-03-07 | Quelle: Deutscher Feuerwehrverband
Informationen zu Leistungsspektrum und Anforderungswegen für die Innenbehörden der Länder, KatS-Behörden der Kreise/kreisfreien Städte und Führungskräfte der Feuerwehren und Hilfsoganisationen
Ausgabe: 2010-10-28 | Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Umstellung der Straßenkilometrierung auf Stationszeichen und Bereitstellung von Abschnittsnummernkarten
Ausgabe: 2006-02-01 | Quelle: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
Vortrag zur Länderübergreifenden Katastrophenhilfe des Bayerischen Staatsministeriums des Innern.
Ausgabe: 2008-01 | Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern
Arbeitskreis Löschwasser-Außenlastbehälter (Flughelfer)
Bei Fragen zu den Flughelfergruppen in den Bayerischen Feuerwehren können Sie sich an flughelfer@lfv-bayern.de wenden.
In Bayern bestehen derzeit 17 Flughelfergruppen bei den Feuerwehren, an deren Standorten staatliche Löschwasseraußenlastbehälter mit 900 Liter oder 5.000 Liter Fassungsvolumen stationiert sind.
Neben der Brandbekämpfung aus der Luft können die Flughelfergruppen aber auch bei Hochwasserlagen, Landeplatzorganisation, bei Hubschraubereinsätzen mit Lastentransport oder bei Großschadenslagen fachkundig unterstützen. Dabei kann ein Fachberater Flughelfer alleine oder auch die ganze Flughelfergruppe vom Einsatzleiter angefordert werden.
Die Anforderung einer Flughelfergruppe oder auch von Hubschraubern erfolgt immer über die eigene zuständige Integrierte Leitstelle (ILS). In der Folge werden die Flughelfergruppen dann direkt bei der jeweils zuständigen ILS des Standortes und die Hubschrauber über das Lagezentrum des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr von der ILS angefordert.
Stand: 13.12.2020 | Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 5
Arbeitskreis Feuerwehrtaucher
Seit 01.05.2018 ist Herr Martin Bachmair von der BF München der Obmann für das Tauchwesen bei den Bayerischen Feuerwehren. Bei Fragen zum Tauchwesen in den Bayerischen Feuerwehren können Sie sich an feuerwehrtaucher@lfv-bayern.de wenden.
Für die Feuerwehrtaucher im Bayern gilt als Grundlage die Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 - Tauchen.
Die FwDV 8 wurde nunmehr überarbeitet und im März 2014 wieder veröffentlicht. Die Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung hat hierzu Erläuterungen zu den Änderungen herausgegeben. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat in einem IMS vom September 2014 die Feuerwehren in Bayern gebeten, nach der FwDV 8 bei der Ausbildung, der Fortbildung und im Einsatz zu verfahren.
eingestellt: 2014-05-27 | Ausgabe: 2014-03 | Quelle: LFV Bayern e.V. / Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften
Arbeitskreis Rettungshunde
Bei Fragen zu den Rettungshundestaffeln in den Bayerischen Feuerwehren können Sie sich an rettungshunde@lfv-bayern.de wenden.
Obwohl es nicht zu den Pflichtaufgaben einer gemeindlichen Feuerwehr gehört, besteht trotzdem die Möglichkeit, als freiwillige Aufgabe, eine Rettungshundestaffel in einer Feuerwehr zu integrieren.
Um einen einheitlichen Ausbildungsstand der Mitglieder und der Hunde sicherzustellen hat der Deutsche Feuerwehrverband eine Fachempfehlung "Mindeststandards für Rettungshunde-Ortungstechnik" herausgegeben.
Unter der darin genannten "erforderlichen feuerwehrtechnischen Ausbildung" der Mitglieder der Rettungshundestaffel, sind in Bayern die Inhalte der Truppmann-Ausbildung (Teil 1 und 2) und ab Mitte 2014 die Inhalte der Modularen Truppausbildung (MTA) zu verstehen.
Den bayerischen Feuerwehren wird die Anwendung der DFV-Fachempfehlung empfohlen, um im Einsatz ein reibungsloses Zusammenarbeiten der Mitglieder einer Rettungshundestaffel mit der Feuerwehr und einen einheitlichen Ausbildungsstand der Hunde sicherzustellen.
Ausgabe: 2019-07 | Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 5 / Deutscher Feuerwehrverband e.V.
DFV Fachempfehlung zum Aufbau, Übernahme und Organisation von RHOT-Facheinheiten
Der Deutsche Feuerwehrverband hat eine Fachempfehlung zum Aufbau, Übernahme und Organisation von RHOT-Facheinheiten veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist auf der Homepage des DFV unter https://www.feuerwehrverband.de/fachliches/ak/ak-rhot/ abrufbar.
eingestellt: 2023-05 | Quelle: DFV
Prüfungen von Rettungshundeteams der Feuerwehren in Bayern
In Bayern gibt es derzeit drei vom LFV Bayern und vom DFV bestellte Prüfungsrichter für Rettungshundeteams der Feuerwehren. Die Prüfungsrichter wurden nach bestandener Prüfung durch den Vorsitzenden des Arbeitskreises Rettungshunde-Ortungstechnik (AK RHOT) beim DFV ernannt und in der Folge durch den LFV Bayern bestellt:
- Christina Lex (FF Aschheim / Lkr. München)
- Emil Pollnow (FF Aschheim / Lkr. München)
- Nicole Brettinger (FF Hochbrück / Lkr. München)
Sie sind damit berechtigt, Prüfungen nach den Mindeststandards der Rettungshunde-Ortungstechnik des DFV abzunehmen. Bei Bedarf kann man sich direkt an die FF Aschheim im Landkreis München wenden. Anfragen zu dem Themenbereich können Sie an rettungshunde@lfv-bayern.de richten.