Fachbereich 3 - Ausbildung, Lehrmaterial, Weiterbildung

 

Der Fachbereich 3 des LFV Bayern e.V. stellt sich vor
Fachbereichsleiter LFV Bayern Dieter Püttner
Verantwortlicher LFV Bayern Jürgen Weiß
E-Mail an den Fachbereich fb3@lfv-bayern.de
Verknüpft mit Fachbereichen 1, 2, 4, 5, 7, 8, 11, JF Bayern, AGBF AG Ausbildung

 

Folgende Mitglieder umfassen den Fachbereich
Oberbayern Albert Wirth
Niederbayern Markus Huber
Oberpfalz Markus Dümler
Oberfranken Lutz Schneider
Mittelfranken Dieter Püttner
Unterfranken Michael Reitzenstein
Schwaben Martin Singer
Vertreter JF Bayern Karsten Ott
Vertreter AGBF Bayern Andreas Kratzer
Vertreter SFS Michael Bräuer
Vertreter WFV Bayern Dr. Stefan Sellmeier

Die Aufgaben des Fachbereichs sind wie folgt zugeordnet

Ausbildung

  • Leitfäden für Ausbilder
  • Feuerwehr- und KatS-Ausbildungsvorschriften
  • Richtlinien für sportliches Training
  • Ausbildungsstätten der Feuerwehren und des KatS
  • Methodik/ Didaktik in der Ausbildung
  • eLearning/Blended Learning
  • Ausbildungsmaterial
  • Ausbilder in der Feuerwehr und an Ausbildungsstätten der Feuerwehren
  • Ausbildung von Personal in Leitstellen
  • Allgemeine Fragen der Ausbildung
  • Brandübungscontainer
  • Sondersignal-Fahrt-Trainer (SFT)

Lehrmaterial

  • Publikationen der Feuerwehrschulen
  • Lehrmaterial
  • Unterrichtsmittel zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung im Feuerwehrdienst

Weiterbildung

  • Winterschulungen
  • Leistungsprüfungen

Sonstige Aufgaben des Fachbereiches

  • Gesetze, Verordnungen und Vorschriften des Aufgabengebietes (einschl. FwDVen)
  • Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehren
  • Regelwerke über Begriffe und Bildzeichen im Bereich der Feuerwehraufgaben
  • Ausbildungsmaterialien der Bezirke zur Verwendung auf LFV-Ebene

Veröffentlichungen und Informationen aus der Arbeit des Fachbereiches

 

Mit einem einfachen Grafikprogramm (meist kostenlos im Betriebssystem des PCs, Tablets oder Smartphones enthalten) und einer Simulationssoftware zur Darstellung von Flammen und Rauch oder von sich ausbreitenden Gefahrstoffwolken lassen sich abwechslungsreiche interessante Übungsszenarien für die Feuerwehrausbildung darstellen.

Der Fachbereich 3 hat hierzu eine Fachinformation erstellt. 

Ausgabe 2024-09-04 | Herausgeber: LFV Bayern - Fachebreich Ausbildung

Auf Initiative des Fachbereichsleiters Ausbildung stellt die Transfer GmbH dem Landesfeuerwehrverband Bayern für die Ausbildung kostenlos eine Methodendatenbank zur Ausbildungsunterstützung zur Verfügung. Die Datenbank stellt etwa zweihundert verschiedene Methoden vor, die allen Ausbilder der Feuerwehren ihre Tätigkeit erleichtern. Die Datenbank ermöglicht es allen Lehrenden, mit wenig Suchaufwand die passenden Methoden zu finden, die ideal zu den unterschiedlichen Ausbildungs- und Unterrichtsphasen, den jeweiligen Zielen und Inhalten passen.

Die Ausbilder der bayerischen Feuerwehren können die Methodendatenbank als Datei auf Anfrage beim zuständigen Fachbereichsleiter Ausbildung (Fachbereich 3) des jeweiligen Bezirksfeuerwehrverbandes bekommen.

Zur Wasserentnahme durch die Feuerwehren aus Trinkwassernetzen hat der Fachbereich 3 eine Fachinformation erstellt, die zur Fort- oder Weiterbildung von Maschinisten oder anderen Feuerwehrangehörigen verwendet werden kann.

 

eingestellt am 17.07.2017 | Ausgabe: 2017 - 07 | Quelle: LFV Bayern e.V - Fachbereich 3

Der Fachbereich 3 hat nunmehr eine Präsentation zur Information über die Rettungskarte (Rettungsdatenblatt) erstellt. Sie soll den Feuerwehren einen Überblick über die Inhalte und Handhabung der Rettungskarte geben. Zudem wird auf weitere Informationsquellen hingewiesen.

 

eingestellt am 02.07.2014 | Ausgabe: 2015-01 | Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 3

Der Fachbereich 3 hat zum Thema Rettungsgasse nunmehr eine einheitliche Ausbildungsunterlage erstellt. Sie richtet sich nicht nur an die "normalen" Verkehrsteilnehmer, sondern auch an die Fahrer von Einsatzfahrzeugen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hatte sich auch an alle Hilfsorganisationen, an die Polizei und eben auch an die Feuerwehren gewandt, um auch hier auf die Inanspruchnahme der freigehaltenen Rettungsgasse hinzuweisen.

 

eingestellt am 02.07.2014 | Ausgabe: 2014-12 | Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 3

Bisher konnte man die Führerscheinklasse C ab dem 18. Lebensjahr erhalten. Aufgrund der sog. 3. EU-Führerscheinrichtlinie konnte die Führerscheinklasse C ab dem 19.01.2013 aber erst ab dem 21. Lebensjahr erworben werden. Dies galt auch für Feuerwehrangehörige, auch wenn diese damit nur Fahrzeuge der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr fahren wollten.

Auf Initiative des Deutschen Feuerwehrverbandes und mit maßgeblicher Unterstützung durch den LFV Bayern hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 11. April 2014 eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung beschlossen.

Demnach ist es nun ab dem 01. Mai 2014 für Feuerwehrangehörige wieder möglich die Führerscheinklasse C ab dem 18. Lebensjahr zu erhalten. Die Ausnahme gilt allerdings nur innerhalb Deutschlands. Eine MPU ist hierfür nicht erforderlich.

 

aktualisiert: 2015-01-08 | Ausgabe: 2014-05-01 | Quelle: LFV Bayern e.V

Das Dienstbuch für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns wird unter fachlicher Mitwirkung des Fachbereiches 3 vom LFV Bayern e.V. herausgegeben. Es dient zur Nachweisführung von Zugehörigkeit, Dienstzeit, Funktion, Dienstgrad, Auszeichnungen, Leistungsprüfungen, Wettbewerben und der Ausbildungen.

Es kann von allen Feuerwehren Bayerns bestellt werden. Für Mitgliedsfeuerwehren im LFV Bayern e.V. ist dies kostenlos.

Es kann hier bestellt werden.

Im Zuge der Einführung der Modularen Truppausbildung (MTA) ab Mai 2014 in Bayern, kann die weiter unten bereitgestellte aktualisierte Seite 22-23 ausgedruckt und eingelegt/eingeklebt werden.

Ausgabe: 2014-04-28 | Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 3

AKTUELL zum 01. Mai 2014:

Der Bundes-Gesetzgeber hat durch eine Änderung von § 2 Abs. 16 Satz 1 Nr. 3 StVG bestimmt, dass die Begleitperson ..... "zum Zeitpunkt der Einweisungs- und Prüfungsfahrten im Fahreignungsregister mit nicht mehr als zwei Punkten belastet ist."

Insofern muss die in Bayern gültige Fahrberechtigungsverordnung dieser Forderung noch angepasst werden.

eingestellt am 26.05.2014 | Ausgabe: 2014-05-01 | Quelle: LFV Bayern e.V. / Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Informationen zum Thema Atemschutz, der FwDV 7 usw. finden Sie im Fachbereich 1.

Atemschutz