Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG

1. November 2020
LFV Bayern StMI

Am 1. November 2020 wird die überarbeitete Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz in Kraft treten. Die am 21.10.2020 im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlichte Fassung erhalten Sie anliegend zur Kenntnisnahme und Weiterleitung in eigener Zuständigkeit.

Aus Sicht des LFV Bayern ist besonders erfreulich ist, dass die Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG in weiten Teilen die Anregungen aus den Mitgliedsverbänden und den Feuerwehren abbildet. Die wichtigsten Punkte sind dabei:

 

  • die Beibehaltung und Konkretisierung der Hilfsfrist
  • die Aufnahme eines Hinweises zum Abstand von Hydranten
  • die Erweiterung von Fahrzeugen und Gerätebeispielen
  • die Beibehaltung des Technischen Prüfdienstes
  • die Positiverklärung bei der Übernahme von First-Responder-Diensten anstelle einer Widerspruchslösung
  • einen konkretisierenden Hinweis zu Doppelmitgliedschaften
  • die Erweiterung des Beispielkatalogs bei der Beteiligung des LFV
  • die ausdrücklich Aufnahme der Präventionspflicht der Gemeinden auch bei psychischen Belastungen ebenso wie Nennung des Fachberaters PSNV-E

 

Wir bedanken uns für die Mitwirkung im Novellierungsverfahren bei den Mitgliedern unserer Verbandsgremien, bei den Bezirksfeuerwehrverbänden, den Kreis- und Stadtfeuerwehrverbandsvorsitzenden, den Kreis- und Stadtbrandräte, den Fachbereichen und Allen, die uns wertvolle und hilfreiche Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen gegeben haben.

Die Vollzugsbekanntmachung finden Sie in unserer Rubrik Hintergrundinfos.