Sonderförderprogramm Digitalfunk aktualisiert
Der Freistaat Bayern hat ein Sonderförderprogramm für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Beschaffung der Endgeräte des digitalen BOS-Funks in Bayern (Sonderförderprogramm Digitalfunk) vom 15. November 2012 Az.: ID1-2244.2-605 aufgelegt. Hier nun die aktualisierte Fassung des Sonderförderprogramms, das zunächst bis 31.12.2022 gilt.
Neu geregelt wurden insbesondere
- Umfang und Höhe der staatlichen Förderung der digitalen Endgeräte mit Festlegung angepasster Förderfestbeträge für digitale Pager und Sirenensteuergeräte,
- der Stichtag hinsichtlich der förderfähigen Anzahl an Pagern und Sirenensteuerempfängern (künftig: 01.01.2019),
- die für digitale Pager geltende Bindungsfrist (künftig: fünf Jahre),
- dass im Rahmen des Sonderförderprogramms auch die digitalen Sirenensteuergeräte für die Umstellung vom Analog- auf den Digitalfunk der Sirenen zur Warnung der Bevölkerung der kreisfreien Städte und Landkreise gefördert werden.
Zudem wurden die vorgriffsweisen Änderungen mit den IMS vom 19.03.2018, Az. ID1-2244-4-72 (Einbau von Fahrzeugfunkgeräten MRT in private Einsatz- und Kommandofahrzeuge) und vom 18.05.2018, Az. D1-2244-4-81 (Ausrüstung von Feuerwehrbooten mit digitalen Endgeräten) in das Sonderförderprogramm übernommen.
Besonders erfreulich ist aus unserer Sicht, dass auch Sirenensteuerungen von Kommunen, die selbst gewartete Sirenen betreiben, förderfähig sind. Hierfür hatten wir uns eingesetzt und unserem Anliegen wurde auf Seite 9 des Programms dadurch Rechnung getragen, dass der Bestandsnachweis nicht nur durch Vorlage einer Wartungsrechnung, sondern auch auf andere geeignete Weise erfolgen kann.
Die Unterlagen zum Sonderförderprogramm sind unter www.lfv-bayern.de/informationen/feuerwehrforderung/#sfp-digitalfunk zu finden.