Schnelltests und Impfmöglichkeiten für Feuerwehrleute

30. November 2020

Aktuelles zur Corona-Lage

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

die Corona-Pandemie hat uns weiter fest im Griff. Ich will hier nicht allgemein Bekanntes wiederholen, darf aber doch auf die Medien oder den für unseren Bereich besonders interessanten Newsletter 112 des Innenministers verweisen, in dem wöchentlich immer sehr anschaulich das aktuelle, leider derzeit wenig erfreuliche Infektionsgeschehen dargestellt wird.

Den Verantwortlichen beim LFV ist selbstverständlich bewusst, dass der aktuelle -auch auf freiwilliger, sich selbst und andere schützender Einstellung beruhende– nahezu vollständige Verzicht auf Übungen, Ausbildungen und insbesondere kameradschaftliche Treffen, schwierig und belastend ist.

Aber ich kann nur einmal mehr an uns alle appellieren, einen entscheidenden Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu erbringen: Alle Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren und die AHA+AL Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, CoronaWarnApp, Lüften) zu beachten. Und das eben auch oder gerade im Feuerwehrdienst und seinem Umfeld!

Aber nicht nur mahnende, sondern auch Mut machende Worte habe ich: Wir sind aktuell in guten Gesprächen, die das Ziel haben, allen Feuerwehrdienstleistenden grundsätzlich den Zugang zu Schnelltests ebenso wie zu den voraussichtlich schon in den nächsten Wochen zur Verfügung stehenden Impfmöglichkeiten zu öffnen.

Dies zusammen mit erwartet sinkenden Zahlen, unseren bewährten Hygienekonzepten und unserer Disziplin sollten einen geregelten Übungs- und Ausbildungsbetrieb im nächsten Jahr wieder erlauben.

Nun noch zwei wichtige Informationen:

  1. Allgemein: Bei den Gesundheitsämtern wird laufend Personal für die Contact Tracing Teams (CTT), befristet bis längstens Ende Februar 2022, gesucht und eingestellt. Ansprechpartner für Interessenten sind die Regierungen; eine Übersicht mit den Kontaktdaten ist in der Anlage beigefügt. Die Tätigkeit in den CTT erfolgt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (außerhalb des Feuerwehrdienstes); die Eingruppierung ist im Regelfall EGr 5 TV-L. Die Einzelheiten sind mit der jeweiligen Regierung abzuklären. Dies auch als Information für unsere Mitglieder, allerdings losgelöst von einem unmittelbaren Zusammenhang – wie dargestellt – mit dem Feuerwehrdienst. Bei individuellem Interesse kann eine Bewerbung direkt an die Ansprechpartner bei den Regierungen erfolgen.
  2. Des Weiteren könnte eine Unterstützung der Gesundheitsämter aber auch im Rahmen des Feuerwehrdienstes möglich und erforderlich sein. In dem beil. Schreiben des Gesundheitsministeriums, das mit dem Innenministerium abgestimmt wurde, ist dabei grundsätzlich beschrieben, dass es sich in diesem Fall um Amtshilfe handeln würde. Ergänzend dazu haben wir folgende wichtige Hinweise zur Umsetzung verbindlich abgestimmt:
  • Die Anforderung von Feuerwehren für CTT im Wege der Amtshilfe soll nur erfolgen, wenn es ein zeitlich befristetes Hot-Spot-Geschehen gibt.
  • Der Einsatz der Feuerwehr ist nachrangig, da zuvor die Kräfte der Polizei, Bundeswehr und des THW in Anspruch genommen werden sollen.
  • An das Entsenden von Feuerwehrdienstleistenden ist ein strenger Maßstab anzulegen, da die Einsatzbereitschaft jederzeit gewährleistet sein muss (vgl. hierzu auch Ziffer 4.4.1 Sätze 3 und 4 der VollzBekBayFwG).
  • Vor einem Amtshilfeersuchen ist so frühzeitig wie möglich von den Gesundheitsämtern der konkrete Personalbedarf mit dem zuständigen Kreis-oder Stadtbrandrat, Leiter der Berufsfeuerwehr abzustimmen, da insbesondere z.B.: bereits im Bereich der Führungsunterstützung und/oder im Bereich Kommunikations -und IT-Technik ausgebildete Feuerwehrdienstleistende auszuwählen wären.

Hier abschließend danke ich Euch erneut für Euer Verständnis und Euer vorbildliches Mitwirken bei der Umsetzung der Hygienemaßnahmen.

Für die nun beginnende, in diesem Jahr ganz andere Adventszeit, aber auch insgesamt wünsche ich Durchhaltevermögen, Geduld und weiter Gesundheit!

Mit den besten Grüßen

Johann Eitzenberger

Vorsitzender