Schneekatastrophe in Bayern

15. Januar 2019
LFV Bayern KFV/SFV Freiwillige Feuerwehr Bayern Einsatz Katastrophenschutz Feuerwehr Ehrenamt

Katastrophenalarm in mehreren Landkreisen in Bayern.

Mit Stand zum 15.01.2019 haben in Bayern die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Garmisch-Patenkichen, Miesbach und Traunstein die Katastrophe festgestellt. Mittlerweile wurden mehrere Hilfeleistungskontingente bei der zuständgien Regierung von Oberbayern angefordert.

In den Landkreis Traunstein wurden Hilfeleistungskontingente aus den Landkreisen Freising, Neuburg-Schrobenhausen und Eichstätt entsendet. In den Landkreis Miesbach wurde ein Hilfeleistungskontingent aus dem Landkreis Dachau zur Katstrophenhilfe beauftragt. Und in den Landkreis Berchtesgadener Land wurde die Stadt München mit deren Berufsfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr mit der Unterstützung beauftragt.

Damit stehen nun rund 800 Einsatzkräfte der bayerischen Feuerwehren zusätzlich in den betroffenen Landkreisen zur Verfügung.

 

Was heißt eigentlich „Katastrophenalarm“?

Von einer "Katastrophe" sprechen Behörden in Bayern erst, wenn die Bedrohung von vielen Menschen, umfangreichen Sachwerten oder natürlichen Lebensgrundlagen so gravierend ist, dass die betroffene Kommune überfordert ist.

Stellt eine Katstrophenschutzbehörde (Landkreis oder kreisfeie Stadt) das Vorliegen einer Katastrophe fest, sind alle Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern, die Gemeinden, die Landkreise und Bezirke, die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die Feuerwehren, die freiwilligen Hilfsorganisationen im Sinn des Art. 12 Sbs. 13 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, zur Hilfeleistung verpflichtet.

 

Was ist eigentlich ein Hilfeleistungskontingent?

Seit dem Jahr 2007 wurden in Bayern sog. Hilfeleistungskontingente in den Landkreisen und kreisfreien Städten geplant und zusammen gestellt. So wurden mittlerweile 17 verschiedene Arten von Hilfeleistungskontingente beschrieben, die bei den verschiedensten Schadenslagen angefordert werden können. Dabei muss bzw. kann nicht jeder Landkreis oder kreisfreie Stadt eines dieser Hilfeleistungskontingente aufstellen. Die tatsächlich beplanten oder aufgestellten Kontingente werden jeweils zum Jahresende an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gemeldet und stehen dann i.d.R. für ein Jahr zur Verfügung.

Ein Hilfeleistungskontingent STANDARD besteht z.B. aus ca. 110 Einsatzkräften der Feuerwehren. Es dient im Wesentlichen zur allgemeinen Brandbekämpfung oder Technischen Hilfeleistung mit Personal und Geräten. Es kann für min. 48 Stunden autark versorgt eingesetzt werden.

 

Bildquelle: KFV Dachau e.V.