Neue Fachinformation zur Löschwasserversorgung im Außenbereich
Der Fachbereich 4 - Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, vorbeugender Umweltschutz - hat einen neue Fachinformation veröffentlicht.
Problemstellung:
Die Brandschutzdienststellen oder auch die Feuerwehren werden immer wieder einmal gefragt, welche Löschwassermenge für ein Gebäude im Außenbereich (privilegiertes Bauvorhaben) erforderlich ist. Entsprechend der VollzBekBayFwG (vgl. Punkt 1.3.2) genügt hier eine ausreichende Erschließung; dies kann dazu führen, dass die Löschwasserversorgung in Ausnahmefällen (zum Beispiel Einödhöfe, Berghütten) hinter den sonst üblichen Anforderungen zurückbleibt.
Aus der Sicht der Feuerwehr, sollte ein Brand auf einen Brandabschnitt eingrenzt werden können. Bei Einzelgebäuden/Einzelgehöften ist kein Nachbarschaftsschutz bei einem Brand erforderlich. Vielmehr sollte das Löschwasser zumindest für die „Verteidigung/Sicherung“ eines Brandabschnittes vorhanden sein.
Von den Gemeinden werden die Brandschutzdienststellen in diesem Zusammenhang gefragt, wie z.B. die Anforderung an den Bauherren in Artikel 12 der BayBO, dass wirksame Löscharbeiten möglich sein sollen, umgesetzt werden kann.
Die Antwort hängt unmittelbar mit der Frage zusammen, was „wirksame Löscharbeiten“ im Zusammenhang bei Gebäuden im Außenbereich sind?
Die neue Fachinformation für Brandschutzdienststellen zur
Löschwasserversorgung im Außenbereich finden Sie unten zum Download.
Diese und weitere Fachinformationen des Fachbereichs 4 finden Sie hier.