Hinweise zum Einsatzdienst und eine stufenweise Wiederaufnahme des Ausbildungs- und Übungsbetriebs

7. Mai 2020
LFV Bayern StMI

Nachdem uns mittlerweile fast stündlich Anfragen der Mitgliedsfeuerwehren erreichen, wann der Ausbildungs- und Übungsbetrieb wieder aufgenommen werden kann, möchten wir Sie davon in Kenntnis setzen, dass wir am heutigen Tag dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, einen mit der Kommunalen Unfallversicherung abgestimmten Vorschlag für Hinweise zum Einsatzdienst und eine stufenweise Wiederaufnahme des Ausbildungs- und Übungsbetriebs bei den Freiwilligen Feuerwehren im Rahmen der Covid-19-Pandemie übermittelt haben.

Dieser Vorschlag enthält Empfehlungen für den Einsatz- und Innendienst und eine in drei Stufen gegliederte Wiederaufnahme des Ausbildungs- und Übungsdienstes. Wir hoffen auf eine zeitnahe Stellungnahme des StMI und werden Sie nach Eingang umgehend über diese Empfehlung informieren.

Ergänzend teilen wir noch mit, dass wir das StMI ebenfalls um eine Prüfung gebeten haben, ob und unter welchen Voraussetzungen Gremiensitzungen in der Feuerwehrvereinen und Feuerwehrverbänden wieder durchgeführt werden können. Hintergrund ist einen Regelung in Nordrhein-Westfalen, mit der Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien von privatrechtlichen Vereinen erlaubt werden. Wir halten diese Regelung grundsätzlich auch für Bayern umsetzbar.

Ebenfalls haben wir das StMI um eine Definition des Begriffs „Großveranstaltung“ gebeten. Aus unserer Sicht ist eine zeitnahe Definition im Hinblick auf Schadenersatz- und Regreßansprüche, die im Falle einer Absage der Veranstaltung im Raum stehen könnten, dringend geboten.

Über den Fortgang der Sache werden wir berichten.