Hinweise für Totenfeiern und Beerdigungen
Neue Publikation des Fachbereichs 2
Die Teilnahme der Feuerwehr an der Beisetzung für einen verstorbenen Feuerwehrangehörigen und der anschließenden Beerdigung ist selbstverständliche Pflicht der Kameradschaft. Dadurch wird dem oder der Verstorbenen die letzte Ehre erwiesen und den Angehörigen die Anteilnahme der Feuerwehr ausgedrückt.
Hinweis: Es sollte durch die Gemeinden eine Freistellung als Feuerwehrdienst für die Feuerwehrdienstleistenden ermöglicht werden.
Die folgenden Hinweise des Landesfeuerwehrverbandes Bayern sollen eine Hilfe bei der Vorbereitung und Durchführung der Beisetzungsfeierlichkeiten sein. Abweichungen und Änderungen aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder Bräuche sind zu berücksichtigen. Sie gelten für aktive Feuerwehrangehörige und können auch für passive, ehemalige Feuerwehrangehörige angewendet werden.