Fahrsicherheitstraining für Maschinisten bayerischer Freiwilliger Feuerwehren 2018

12. Dezember 2017
LFV Bayern

2010 wurde das Fahrsicherheitstraining für Freiwillige Feuerwehren in Bayern als Projekt gestartet, um in einem Zeitraum von drei Jahren die Planung, Umsetzung und den Erfolg überprüfen zu können. Da sich dieses Präventionsangebot als äußerst erfolgreich herausgestellt hatte, wurde es bis 2017 immer wieder verlängert. Aufgrund der anhaltend große Nachfrage und die hervorragenden Rückmeldungen, hat die Selbstverwaltung der KUVB beschlossen, die Unterstützung der Fahrsicherheitstrainings künftig als fortlaufendes Präventionsangebot unter den Qualifizierungsmaßnahmen aufzunehmen.

1. Verteilung der Kontingente

Die Verteilung der Trainingskontingente erfolgt auch für das Jahr 2018 wieder über die Bezirksfeuerwehrverbände. Wir haben die Bezirksvorsitzenden gebeten, den Führungskräften der Landkreise die Kontingente bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Für jedes Kontingent erhalten Sie über den Bezirksvorsitzenden eine Bezugsberechtigung im Original.

Sie, bzw. ein von Ihnen Beauftragter werden gebeten, entsprechend den Ihnen zugeteilten Kontingenten Gruppen mit Maschinisten und Fahrzeugen zusammenzustellen und Kontakt mit einem der kooperierenden Ausbildungsträger aufzunehmen.
Wir bitten darum, die Termine für die Trainings direkt mit dem gewählten Ausbildungsträger abzustimmen.

Wir bitten Sie, das zur Verfügung stehende Kontingent der bezuschussten Trainings bis Ende Oktober 2018 voll auszuschöpfen, um Zuschüsse für Feuerwehren nicht verfallen zu lassen.
Falls Sie die Ihnen zur Verfügung gestellten Kontingente nicht in Anspruch nehmen sollten, können Sie diese an andere Landkreise weitergeben.
Sollte ein erhöhter Bedarf an Fahrsicherheitstrainings bestehen, der Ihr Kontingent übersteigt, so bitten wir Sie, sich unabhängig von diesem Förderprojekt mit den Ausbildungsträgern in Verbindung setzen, damit diese Ihnen entsprechende Angebote unterbreiten.

2. Anmeldeverfahren

Um Missverständnissen bei Zuschüssen und deren Abrechnung vorzubeugen, erhalten Sie auch 2018 für jedes Kontingent eine Bezugsberechtigung.
Bei der Anmeldung muss dem jeweiligen Ausbildungsträger eine Bezugsberechtigung im Original vorgelegt werden.

Die Reservierung der Trainings erfolgt über das Anmeldeformular. Dieses Formular können Sie über unsere Internetseite herunterladen und am PC ausfüllen. Damit ist gewährleistet, dass dem Ausbildungsträger trainingsrelevante Daten und Informationen vorliegen.

Für den Fall einer kurzfristigen Absage einzelner Teilnehmer bitten wir Sie, „Ersatzfahrer“ bereit zu halten, da uns die Ausbildungsträger immer den kompletten Kurs in Rechnung stellen.

 

3. Teilnahme

An den bezuschussten Trainings können Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern teilnehmen, die als Maschinisten auf Einsatzfahrzeugen (ab TSF-Einsatzfahrzeug) eingesetzt werden und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug sind. Die Inhalte der Trainings weisen einen engen Bezug zur Einsatzpraxis auf und werden auf den Einsatzfahrzeugen (ab TSF-Einsatzfahrzeug) der eigenen Feuerwehr durchgeführt.

An einem Fahrsicherheitstraining nehmen, abhängig vom Veranstalter, 5 – 7 Einsatzfahrzeuge teil, auf denen sich jeweils zwei Maschinisten einer Feuerwehr befinden, die sich bei den praktischen Übungen abwechseln. Die Landkreisbeauftragten werden gebeten, sich bei dem Ausbildungsträger zu erkundigen, wie viele Teilnehmer zu einem Kurs zugelassen werden.

Das Training dauert ca. 5 – 6 Stunden und gliedert sich in einen Theorieteil (ca. 45 Minuten) und den praktischen Teil mit Fahrübungen auf.

 

4. Kosten

Jeder Teilnehmer muss einen Eigenbeitrag von 35,- € an den Ausbildungsträger zahlen (unabhängig vom gewählten Ausbildungsträger). Wir empfehlen den Feuerwehrangehörigen, dass sich diese vor der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining mit Ihren Kommunen in Verbindung setzen und um die Erstattung des Teilbetrages bitten.

Wir bitten Sie mit dem Ausbildungsträger vor dem Training zu klären, auf welchem Zahlungsweg diese Eigenbeteiligung erfolgen kann.

 

5. Weitere Informationen

Weiter Informationen können Sie unserer Internetseite entnehmen:
http://www.kuvb.de/praevention/betriebsarten/feuerwehren/fahrsicherheitstraining/

 

 

 

 

Bei Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Thomas Roselt zur Verfügung.

Thomas Roselt 
Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB)
Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK)
Ungererstraße 71
80805 München

Tel.: 089 36093-234
Fax.: 089 36093-349
KUVB Feuerwehrportal