Entsorgung eines verunfallten E-Fahrzeuges

12. Juli 2021

Keine Aufgabe der Feuerwehr!

Der LFV Bayern hat sich in den letzten Monaten intensiv mit verunfallten E-Fahrzeugen beschäftigt.

Zweifelsohne ist der abwehrende Brandschutz eine Aufgabe der Feuerwehren. Dieser Aufgabe werden die Feuerwehren auch bei Bränden von E-Fahrzeugen gerecht. Ist das E-Fahrzeug gelöscht, ist die Aufgabe der Feuerwehr beendet. In Einzelfällen kann es erforderlich werden, dass ein Abschleppunternehmen ein schon gelöschtes E-Fahrzeug auf seinem Abstellplatz für verunfallte Fahrzeuge, in einer dem Unfallfahrzeug geeigneten Umgebung abstellt. Besteht die Gefahr eines im Nachhinein reagierenden E-Fahrzeugs, sollte man dort einen Abstand von mindestens 5 m zu anderen Fahrzeugen oder Gebäuden einhalten. In Ausnahmefällen kann es auch als notwendig angesehen werden, dass ein E-Fahrzeug mit einem reagierenden Lithium-Ionen-Akku in einem mit Wasser gefüllten Behälter abklingen muss. Ein solcher Behälter ist dann vom Abschleppunternehmen vorzuhalten bzw. bereitzustellen. Dies ist keine Aufgabe einer gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr.

Da diese Aussage auch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integrationvertritt, hat der LFV Bayern das Staatsministerium gebeten, die Abschlepprichtlinie Bayern dahingehend zu aktualisieren. In der Abschlepprichtlinie Bayern werden die, für zugelassene Abschleppunternehmen in Bayern, zu erfüllenden Rahmenbedingungen beschrieben.