Der LFV Bayern informiert: Transparenzregister

13. September 2019
LFV Bayern BFV KFV/SFV Öffentlichkeitsarbeit Unsere Feuerwehren

Information zu Gebührenbescheiden für das Transparenzregister

Aufgrund einiger Anfragen an die Geschäftsstelle des LFV Bayern informieren wir Sie über die derzeit versandten Gebührenbescheide für die Führung des Transparenzregisters bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH.

 

Nach dem sog. Geldwäschegesetz vom 23. Juni 2017 ist zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten das Transparenzregister zu schaffen. Die Einführung des Transparenzregisters dient der Umsetzung der Artikel 30 und 31 der 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie (EU 2015/849). Mit der Führung des Transparenzregisters wurde die Bundesanzeiger Verlag GmbH beliehen. Für die Führung dieses Registers wird eine jährliche Grundgebühr von 2,50 Euro erhoben. Diese wird nun erstmalig nach drei Jahren (insgesamt 7,44 €) in Rechnung gestellt.

 

Zahlungspflichtiger ist hier i.d.R. der eingetragene Verein – in unserem Fall – ein eingetragener Feuerwehrverein. Die Daten hat das Vereinsregister an das Transparenzregister weitergeleitet.

 

Es handelt sich also um rechtmäßig erhobene Gebühren.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.transparenzregister.de/treg/de/hilfe?5