Änderungen im Vereinsrecht zu Online-Versammlungen

27. März 2023

Neue Fachinformation

Am 21.03.2023 ist eine Änderung des Vereinsrechts in Kraft getreten, die hybride und virtuelle Sitzungen und Versammlungen auch ohne ausdrückliche Satzungsregelung möglich macht. Wie diese Änderung aussieht und was es zu beachten gilt, hat der Fachbereich 2 in der beigefügten Fachinformation zusammengefasst.

Weitere Informationen des Fachbereichs 2 - Sozialwesen, Vereinswesen, Rechtschutz, Versicherungsschutz, Steuern finden Sie hier.