165. Verbandsausschuss-Sitzung in Horgau

22. Juli 2022

Katastrophenschutz 2030 - Kooperationsvereinbarung | Änderung der Alarmierungsbekanntmachung (ABeK) | Feuerwehrschulen | Feuerwehrrente | Pilotseminar Stressbewältigung und Resilienz für Feuerwehrführungskräfte | KUVB Qualifizierungsmaßnahmen | u.v.m.

An zwei arbeitsreichen Sitzungstagen befassten sich die Mitglieder des Verbandsauschusses mit zahlreichen Themen, um nachhaltige Verbesserungen für die Bayerischen Feuerwehren zu erzielen:

Die Arbeit im Bereich „Katastrophenschutz 2030“ geht weiter voran. In einem ersten Entwurf für eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem StMI und dem LFV Bayern sowie der AGBF Bayern wurde beschrieben, wie bei Großschadenslagen oder Katastrophen in Bayern aber auch bei länder- oder staatenübergreifenden Hilfeleistungen noch schneller unter einsatztaktischen Gesichtspunkten reagiert und damit das StMI unterstützt werden kann. Hierbei soll die Rolle der Kreis- und Stadtbrandräte insbesondere auf Landes- und Bezirksebene gestärkt und die vorhandenen Führungspotentiale noch intensiver genutzt werden. Ziel ist eine Verfahrensbeschreibung und Unterzeichnung der Vereinbarung bereits bis September.

Die Alarmierung soll schlanker und effizienter werden. In einem Arbeitskreis der AGBF wurden deshalb Überlegungen zur Änderung der Alarmierungsbekanntmachung (ABeK) erarbeitet und dem StMI sowie dem LFV vorgestellt. Die Belange der Freiwilligen Feuerwehren bei der Alarmierung brachte der LFV Bayern bei einem gesonderten Workshop hierzu ein. Ziel ist eine Veröffentlichung der neuen ABeK Januar 2023.

Ein weiteres wichtiges Thema der Sitzung war die Situation an den Feuerwehrschulen. Der Verbandsausschuss tauschte sich in der letzten Sitzung zudem intensiv mit den anwesenden Vertretern des StMI, Herrn MDir Wolfgang Zacher und MR Matthias Ott zu Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf das Anmeldeverfahren an den Feuerwehrschulen aus. Herr Zacher sagte hier eine umfassende Prüfung der vorgebrachten Kritikpunkte zu und stellte einen zielgerichteten, strukturierten Verbesserungsprozess in Aussicht.

Beim Thema Feuerwehrrente geht es ebenfalls voran. Auf der 69.Delegiertenversammlung des Deutschen Feuerwehrverbandes, die am 25. Juni im Rahmen der Interschutz in Hannover stattfand, wurden die Pläne für die bundesweite Einführung einer sogenannten „Feuerwehr-Rente“ konkreter. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Dr. Rolf Schmachtenberg, bestätigte vor den Delegierten sowohl die schon jetzt gegebene rechtliche Umsetzungsmöglichkeit als auch die weitere Unterstützung der Bundesregierung. Auch in Bayern wird der LFV Bayern nun die nächsten Schritte angehen und den Schulterschluss mit kommunalen Spitzenverbänden und der Politik suchen.

Im Vorfeld der Sitzung fand ein Pilotseminar mit dem Kooperationspartner AOK-Bayern zum Thema Stressbewältigung und Resilienz für Feuerwehrführungskräfte statt. Das Seminar fand bei den Testteilnehmerinnen und Teilnehmer großen Anklang. Der LFV Bayern wird weitere Schritte unternehmen, um das Seminar zusammen mit AOK Bayern möglicherweise Feuerwehrführungskräften und Interessierten in ganz Bayern anbieten zu können.

Erfreulicherweise kann die KUVB den Feuerwehren verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen wieder im vollen Umfang anbieten, darunter Seminare an den Staatlichen Feuerwehrschulen für Feuerwehr-Führungskräfte, verschiedene Formate zum Erfahrungsaustausch, Lehrgänge zum Feuerwehr Sport Assistent und das beliebte Fahrsicherheitstraining für Freiwillige Feuerwehren in Bayern.

Weitere Themen der Sitzung:

  • Trauerflor bei verstorbenen Feuerwehrdienstleistenden. Der der LFV Bayern wird Informationen des DFV über zu Tode gekommene Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, verbunden mit der Bitte, die Feuerwehrfahrzeuge mit Trauerflor an die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbandsvorsitzenden, sowie die Kreis- und Stadtbrandräte weiterleiten, die dann in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob Trauerflor an den Fahrzeugen angebracht werden soll.
  • Tagesdienstkleidung. Es wird darauf hingewiesen, dass die empfohlene Tagesdienstkleidung nach dem Münchener Modell ein weißes Hemd vorsieht. Das hellblaue Hemd bleibt der Dienstuniform vorbehalten. Eine Verpflichtung zur Einführung der Tagesdienstkleidung besteht nicht. Bei Umsetzung des Münchener Modells ist jedoch aus Gründen der Einheitlichkeit zwingend ein weißes Hemd zu tragen.
  • Interschutz Hannover. Der LFV Bayern war mit Standpersonal am Gemeinschaftsstand des DFV und der Landesfeuerwehrverbände vertreten. Positiv wurde wahrgenommen, dass viele Kameradinnen und Kameraden aus bayerischen Feuerwehren am Stand vorbeigeschaut haben, wo sich viele gute Gespräche ergeben haben.  Herzlichen Dank für diese Rückmeldungen von der Basis! Auch die Kooperationspartner des LFV Bayern wurden natürlich besucht.
  • Kinderfeuerwehr und Erste-Hilfe-Kurse. Die Zahl der Kinder in Kinderfeuerwehren/-gruppen ist mittlerweile auf über 14.600 gestiegen, das sind rund 1.500 Kinder mehr als 2021. Auf eine große und sehr gute Resonanz stößt das Angebot der Kurse „Sicherheit und Erste Hilfe für Kinder“ und „Medizinische Erstversorgung für Kinder und Jugendliche“. So wurden in den ersten zwei Monaten der Kooperation bereits über 200 Kinder angemeldet. Weitere Informationen zu den Kursen finden Sie hier
  • Facharbeit. Die Fachbereiche 1 und 5 befassen sich derzeit mit dem Vorschlag des StMI zum Gerätesatz Notstrom und der neuen Baubeschreibung zum Waldbrand-TLF. Weitere Informationen folgen.